APsystems stellt auf der SNEC 2026 neue KI-gesteuerte Mikrostandorte und Solarspeicherlösungen für Wohngebäude vor

03.06.2026

SHANGHAI, 3. Juni 2026 /PRNewswire/ -- APsystems stellt auf der SNEC 2026 in Shanghai seine neuesten Innovationen im Bereich der Solarspeicherung vor. Unter dem Motto„Grounded in Safety, Powering Solar Storage Integration" hat das Unternehmen sieben neue Produktlinien eingeführt, die vier Kategorien von Energiespeicherlösungen abdecken: AC-Kopplung, hybride AC-DC-Kopplung, netzunabhängige und strangförmige Energiespeicherung. Die Lösungen für Mikrostandorte und Wohngebäude sind die wichtigsten Highlights der Ausstellung.

KI und VPP-Intelligenz steigern die wirtschaftlichen Erträge der Nutzer

Die weltweite Nachfrage nach intelligenteren, effizienteren Solarspeicherlösungen für Privathaushalte steigt weiter an. Um den wachsenden Erwartungen an ein intelligentes Energiemanagement und höhere wirtschaftliche Erträge gerecht zu werden, hat APsystems ein komplettes Angebot an intelligenten Solarstromspeicherlösungen für Balkone und Haushalte mit integrierter KI-Algorithmusoptimierung und nahtloser VPP-Interoperabilität auf den Markt gebracht. Diese Lösungen, die auf dem hauseigenen BESS-KI-Modell von APsystems basieren, berücksichtigen dynamische Strompreise, Wetterbedingungen und die Energieverbrauchsgewohnheiten der Nutzer, um den PV-Eigenverbrauch vor Ort zu steigern und die Energiekosten der Haushalte zu senken. Der neue Lake 6 Plug-in ESS beispielsweise bringt jedem Haushalt eine durchschnittliche jährliche Ersparnis von 1.876 Euro. Außerdem unterstützen alle neuen Speicherprodukte für Privathaushalte den VPP-Handel, so dass die Nutzer durch die Teilnahme an Netztransaktionen zusätzliche Einnahmen erzielen können.

Lake 6 – Plug-and-Play AC-gekoppeltes ESS für Balkonkraftwerke

Das neue Flaggschiff, das 6 kWh Lake 6 AC-gekoppelte ESS, ist mit 314 Ah Großraumzellen ausgestattet. Speziell für PV-Balkonkraftwerke entwickelt, speichert es tagsüber überschüssigen Solarstrom für den Spitzenverbrauch und reduziert Energieverschwendung erheblich. Diese kompakte All-in-One-Lösung zeichnet sich durch eine werkzeuglose Plug-and-Play-Installation und eine breite Kompatibilität mit gängigen Haushaltsgeräten aus. Mit einer Nennleistung von 2500 W unterstützt es die meisten leistungsstarken Haushaltsgeräte und liefert bis zu 8.000 Lade-/Entladezyklen für einen lang anhaltenden stabilen Betrieb. Die integrierte Stromspartechnologie senkt Standby-Verluste, während die 19,2-V-Niederspannungsauslegung und die integrierte feuerfeste Konstruktion elektrische Sicherheitsrisiken ausschließen. Das Gerät ist staub- und wasserdicht (IP65) und eignet sich sowohl für die Innen- als auch für die Außeninstallation. Das Niedertemperatur-Heizmodul gewährleistet einen zuverlässigen Betrieb bei Temperaturen von bis zu -20 °C.

LSH-6 & LSA-6 Flaggschiff-Speicher-Wechselrichter für Wohngebäude

APsystems stellt auf der Messe erstmals zwei führende Wechselrichter für Privathaushalte vor, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Haushalte gerecht werden: den hybriden LSH-6 und den AC-gekoppelte LSA-6. Der kompakte LSH-6 integriert PV--Stromerzeugung, netzunabhängige Stromversorgung und intelligentes Energiemanagement. Er bietet eine Nennleistung von 6000 VA, eine Spitzenleistung von 9000 VA, einen maximalen Wirkungsgrad von 97,6 % und eine extrem hohe DC-Überdimensionierung, die bis zu 12 kW PV-Leistung unterstützt. Das aktualisierte LSA-6 bietet eine Nennleistung von 3,68 kW bis 6 kW, eine Standby-Spitzenleistung von 9000 VA und einen Spitzenwirkungsgrad von 96,1 %. Es ist vollständig kompatibel mit den meisten bestehenden PV-Systemen und eignet sich sowohl für die Nachrüstung bestehender Systeme als auch für neue Solarprojekte in Wohnobjekten.

Beide Wechselrichter arbeiten mit der von APsystems entwickelten intelligenten Steuerungstechnologie, die für mehr Leistung und Benutzerfreundlichkeit sorgt. Durch die lüfterlose natürliche Wärmeableitung arbeiten sie leise bei lediglich 30 dB. Durch die Niederspannungsauslegung mit 48 V werden Hochspannungsrisiken vermieden, während das Laden und Entladen mit hohen Strömen von 125 A eine schnelle Energieauffüllung ermöglicht. Die ultraschnelle Umschaltung auf USV-Niveau (4 ms) gewährleistet einen stabilen Betrieb im netzunabhängigen Modus. Dank der hohen Leistungsdichte ist das Gerät um 20 % kleiner als herkömmliche Modelle. Der Anschluss kann ohne Entfernen des Gehäuses vorgenommen werden, und die flexible parallele Erweiterung vereinfacht die Installation und Inbetriebnahme vor Ort erheblich. Die Wechselrichter unterstützen Parallelschaltung für eine flexible Kapazitätserweiterung. Mit vier verfügbaren Betriebsmodi passen sie sich vollständig an alle Energiespeicherszenarien in Haushalten an und steigern den PV-Eigenverbrauch und die Vorteile der Arbitrage von Spitzenlasten, um effiziente und wirtschaftliche intelligente Energielösungen für Haushalte zu bieten.

Auf der SNEC 2026 präsentiert APsystems sein szenariobasiertes Produkt-Ökosystem, das auf sicheren, effizienten und benutzerfreundlichen Solarstromspeicherlösungen basiert. Mit ihren flexiblen Konfigurationen und ihrer bewährten Zuverlässigkeit erfüllt die neue Produktreihe die unterschiedlichen Energiebedürfnisse von Privathaushalten und gewährleistet eine stabile Stromversorgung und langfristige wirtschaftliche Vorteile für Nutzer.

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.