BISHKEK, Kirgisistan, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das Justizministerium der Kirgisischen Republik hat die Aktivitäten von 50 juristischen Personen ausgesetzt, nachdem von westlichen Partnern bereitgestellte und von kirgisischen Staatsorganen überprüfte Informationen darauf hindeuteten, dass die Unternehmen möglicherweise in Transaktionen und außenwirtschaftliche Operationen verwickelt waren, die mit erhöhten Sanktionsrisiken verbunden waren.
Nach Erhalt dieser Informationen führte das Wirtschafts- und Handelsministerium zusammen mit anderen befugten staatlichen Stellen eine Überprüfung im Rahmen des behördenübergreifenden Kooperationsmechanismus durch, um unredliche Teilnehmer an außenwirtschaftlichen Aktivitäten und Transaktionen mit erhöhten Sanktionsrisiken zu identifizieren. Auf der Grundlage der Feststellungen und Stellungnahmen der zuständigen Behörden ordnete das Justizministerium die Aussetzung der Tätigkeit von 50 juristischen Personen an.
Dies ist die erste Maßnahme dieser Art, die die Kirgisische Republik im Rahmen des neuen behördenübergreifenden Verfahrens getroffen hat.
„Die Entscheidung bezüglich dieser 50 juristischen Personen ist eine Präventivmaßnahme, die zeigen soll, dass unsere Rechtsprechung nicht für böswillige ausländische Wirtschaftsaktivitäten oder die Umgehung von Beschränkungen genutzt werden darf", sagte Ayaz Batyrkulovich Baetov, Justizminister der Kirgisischen Republik. „Wir nehmen die von unseren westlichen Partnern erhaltenen Informationen über mögliche sanktionsbedingte Risiken für die nationale Wirtschaft ernst, und die Kirgisische Republik wird im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung handeln, um ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen."
Das Ministerium betont, dass es sich um eine präventive und regulierende Maßnahme handelt. Sie zielt darauf ab, die Kontrollmechanismen zu stärken, das Risiko von Sekundärsanktionen zu verringern und sicherzustellen, dass in der Kirgisischen Republik eingetragene juristische Personen ihre Tätigkeiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften ausüben.
Die Anordnung wurde nach einer behördenübergreifenden Prüfung der verfügbaren Informationen über ausländische Wirtschaftsaktivitäten, Zahlungsketten, Gegenparteien, Handelswege und andere Indikatoren, die mit einem erhöhten Sanktionsrisiko verbunden sind, erlassen. Das Justizministerium handelte im Rahmen seiner rechtlichen Befugnisse und im Einklang mit dem festgelegten Verfahren für die Aussetzung oder Beendigung der Tätigkeit von juristischen Personen, wenn einschlägige Gründe festgestellt wurden.
Im Einklang mit den geltenden Rechts- und Verfahrensvorschriften gibt das Ministerium zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder die Namen noch die Eigentumsverhältnisse oder die Branchen der betroffenen Unternehmen bekannt. Weitere Maßnahmen werden über die geeigneten rechtlichen Kanäle durchgeführt.
Die Kirgisische Republik behauptet, dass sie die Umgehung internationaler Beschränkungen durch eine Partei weder unterstützt noch erleichtert. Die staatlichen Stellen verstärken weiterhin die Zusammenarbeit, die Überwachung und die Mechanismen zur Einhaltung der Vorschriften, um den Missbrauch der kirgisischen Registrierung, der Bankinfrastruktur, der Logistikrouten oder der Handelsdokumente bei risikoreichen Transaktionen zu verhindern. Die Regierung ist nach wie vor offen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit westlichen Partnern und wird auch weiterhin relevante Informationen über die etablierten diplomatischen und institutionellen Kanäle bereitstellen.
Das Ministerium appelliert an alle juristischen Personen, Finanzinstitute, Exporteure, Importeure, Logistikunternehmen und andere an der Außenwirtschaft Beteiligte, ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf Geschäftspartner, Waren, Zahlungswege und Endverbraucher zu erhöhen. Die Unternehmen werden dringend aufgefordert, die kirgisischen Rechtsvorschriften einzuhalten, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und alle Transaktionen zu vermeiden, die die Kirgisische Republik einem Risiko aussetzen könnten.
Österreich hat wegen mutmaßlicher Abhör-Spionage drei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Wien ausgewiesen und damit seinen Kurs gegenüber ausländischen Geheimdiensten deutlich verschärft. Auslöser sind umfangreiche Antennenanlagen auf den Dächern der russischen Botschaft im dritten Wiener Gemeindebezirk sowie auf einer russischen Diplomatensiedlung in der Donaustadt. Über diese Signalaufklärungsanlagen sollen nach Angaben österreichischer Behörden Daten abgefangen werden, die unter anderem von internationalen Organisationen über Satelliteninternet übermittelt werden.
Der Verfassungsschutz verweist in seinem aktuellen Bericht ausdrücklich auf die Anlage in der Donaustadt und warnt vor einem Reputationsschaden für Österreich durch die von Wien ausgehenden Aktivitäten. Die Direktorin des Staatsschutzes (DSN), Sylvia Mayer, stuft die russischen Signalaufklärungsanlagen aufgrund ihrer Größe und technischen Ausstattung als bedeutenden Risikofaktor ein. Neben Russland nennt der Bericht auch China und den Iran als besonders aktive Akteure, die eine hybride Bedrohungsstrategie mit Cyberangriffen, Spionage und Desinformation verfolgen.
Die Justiz hatte gegen drei technische Mitarbeiter der russischen Botschaft wegen des Verdachts geheimdienstlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit den Abhöranlagen ermittelt. Um weitergehende Untersuchungen zu ermöglichen, forderte das Außenministerium die Aufhebung ihrer diplomatischen Immunität und setzte dafür eine Frist von 14 Tagen. Da Moskau dieser Aufforderung nicht nachkam, erklärte Wien die drei Betroffenen zu unerwünschten Personen. Sie mussten Österreich verlassen; ihre Immunität wurde nicht aufgehoben.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete Spionage als Sicherheitsproblem für Österreich und sprach von einem Kurswechsel der Regierung, die nun konsequenter dagegen vorgehen wolle. Es sei inakzeptabel, diplomatische Privilegien für nachrichtendienstliche Zwecke zu nutzen, habe Wien der russischen Seite unmissverständlich mitgeteilt. Russland kündigte laut der staatlichen Nachrichtenagentur RIA eine harte Reaktion auf die Ausweisungen an. Seit Beginn des Ukraine-Krieges hat Österreich nach Behördenangaben insgesamt 14 Mitarbeiter der russischen Botschaft ausgewiesen, dennoch sind weiterhin rund 220 Personen an russischen Vertretungen im Land akkreditiert.
Parallel zu den diplomatischen Maßnahmen treibt die Bundesregierung eine Reform des Strafrechts voran. Staatssekretär Jörg Leichtfried erklärte, man befinde sich in Schlussverhandlungen über ein neues Spionagegesetz. Der bislang stark eingeschränkte Spionagebegriff solle deutlich erweitert werden, um verdeckte Einflussnahme und technische Aufklärung besser erfassen zu können. Die Ausweisung der drei Techniker wertet die DSN-Führung als Schritt, um die Risiken durch die Antennenanlagen in Wien zu reduzieren, während sich die Beziehungen zwischen Wien und Moskau weiter eintrüben.