Nachhaltige Wärme für Chemnitz: HoSt Bioenergy Systems beginnt mit dem Bau eines Biomasse-Heizkraftwerks

01.10.2026

ENSCHEDE, Niederlande, 1. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- HoSt Bioenergy Systems, ein Unternehmen der HoSt Group, hat mit dem Bau eines 25-MW-Biomasse-Heizkraftwerks für Chemnitz begonnen. Nach dem Finanzierungsabschluss mit Eins Energie sind die Arbeiten vor Ort angelaufen. Im Rahmen einer auf 20 Jahre angelegten „Heat-as-a-Service"-Partnerschaft wird HoSt das Kraftwerk als Eigentümer errichten und betreiben und erneuerbare Wärme in das Fernwärmenetz der Stadt einspeisen. Der erzeugte Strom fließt in das öffentliche Netz. Die Inbetriebnahme des Kraftwerks ist für das vierte Quartal 2027 geplant.

Ein einziger Partner über die gesamte Laufzeit

Die Anlage wird das Fernwärmenetz von Chemnitz um erneuerbare Wärmekapazität erweitern. Zum Lieferumfang gehören der Biomassekessel, die Dampfturbine, die Abgasreinigung und der Anschluss an das Fernwärmenetz. Der Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren wurde Anfang 2025 unterzeichnet; inzwischen sind alle finanziellen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt. Als Investor und Betreiber verantwortet HoSt das Projekt von der Bauphase über die Inbetriebnahme bis zum langfristigen Betrieb. Damit steht über die gesamte Laufzeit ein einziger Partner für Wärmelieferung, Anlagenleistung und Wärmepreis ein.

Nach Inbetriebnahme wird die Anlage rund 10 % des Fernwärmebedarfs von Chemnitz aus regionalen, erneuerbaren Ressourcen decken. Sie wird mit naturbelassener Holzbiomasse betrieben, die nach deutschem Recht als erneuerbar gilt. Rund 90 % des Brennstoffs stammen aus einem Umkreis von 250 Kilometern um den Standort. Es handelt sich um Waldrestholz, Landschaftspflegematerial und Schnittgut von Straßenbäumen.

Emissionen deutlich unter dem Grenzwert

Die Emissionswerte waren in der Ausschreibung ein entscheidender Faktor für den Zuschlag an HoSt. Die Anlage verfügt über eine umfassende Abgasreinigung; die vertraglich vereinbarten Emissionswerte liegen deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten. So bleiben die NOx-Emissionen unter 60 mg/Nm³ und damit bei weniger als einem Drittel des gesetzlichen Grenzwerts von 200 mg/Nm³. Die Emissionen werden gemäß der 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) kontinuierlich überwacht.

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Jugendkriminalität und Sozialstaat im Fokus: Wallner skizziert Kurs für Herbstverhandlungen

08.10.2026

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.

Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.

In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.

Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.

Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.