Ulike stärkt Engagement in Deutschland mit der Markteinführung des Air 10 Pro

01.06.2026

BERLIN, 1. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Ulike, ein weltweit führender Anbieter von IPL-Haarentfernungsgeräten für den Heimgebrauch, baut seine Präsenz in Deutschland weiter aus. Ab heute ist der Ulike Air 10 Pro, das neue Premium-IPL-Haarentfernungsgerät, im Verkauf erhältlich.

Mit dem Air 10 Pro setzt Ulike sein Versprechen fort, innovative Beauty-Tech-Lösungen anzubieten. Das Gerät richtet sich an alle, die eine bequeme, angenehme und effektive Haarentfernung für zuhause suchen.

Als Alternative zu Laserbehandlungen im Kosmetikstudio bietet die IPL-Technologie nicht nur langanhaltend glatte Haut, sondern auch Privatsphäre, Flexibilität und Erschwinglichkeit durch die Anwendung in den eigenen vier Wänden. Das Herzstück des Air 10 Pro ist die patentierte "Saphir-Eiskühlungstechnologie", die für eine Behandlungstemperatur von angenehmen 15,6 °C sorgt und dazu beiträgt, das Hitzegefühl und das Unbehangen während der Nutzung zu minimieren.

Um Unsicherheiten zu vermeiden und eine sichere Anwendung zu gewährleisten, erkennt der integrierte Hautsensor automatisch den Hauttyp und passt die Energiestufe entsprechend an den Anweder an.

Der Air 10 Pro verfügt über den USHR-Modus, eine Hochleistungseinstellung, die das Dual-Licht-System nutzt, um hartnäckige und grobe Haare mit einer Leistung wie im Studio zu behandeln. Bei regelmäßiger Anwendung lässt sich so in nur zwei Wochen¹ eine Haarreduktion von 96 % erzielen.

Zusammen spiegeln diese Innovationen den Fokus von Ulike wider: Leistung, Sicherheit und Komfort in einem hochwertigen Heimgerät zu vereinen.

„Deutschland ist ein wichtiger Markt für Ulike, während wir unsere Expansion in Europa fortsetzen", sagte Matt Qian, Geschäftsführer von Ulike Europe. „Mit der Markteinführung des Air 10 Pro bringen wir eine Premium-IPL-Lösung auf den Markt, welche fortschrittliche Innovation, Komfort und Sicherheit für Verbraucher vereint, die sich zuhause eine dauerhaft glatte Haut wünschen. Der Air 10 Pro hat die CE-Zertifizierung gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) für ästhetische Geräte erhalten. Damit ist Ulike ein Vorreiter unter den IPL-Haarentfernungsmarken, der diesen strengen Standard auf dem EU-Markt erfüllt."

Der Ulike Air 10 Pro ist über Amazon und den Direktvertrieb erhältlich. Anlässlich der Markteinführung bietet Ulike bis zum 7. Juni auf der offiziellen Website einen Frühbucherpreis von 399,99 € an, bevor der reguläre Preis von 499,99 € gilt.

¹ Die klinischen Ergebnisse basieren auf Tests durch die unabhängige Prüfstelle SGS; die individuellen Ergebnisse können je nach Hautton, Haarfarbe, behandelter Körperpartie und Einhaltung des Behandlungsplans variieren.

Über Ulike

Seit 2013 nutzt Ulike die Möglichkeiten klinischer Technologie, um luxuriöse, komfortable und kostengünstige IPL-Geräte zur Haarentfernung für den Heimgebrauch herzustellen. Die von der FDA zugelassenen, klinisch getesteten und von Dermatologen empfohlenen Geräte von Ulike verfügen über fortschrittliche IPL- und Saphir-Eiskühlungstechnologien und bieten eine Alternative zur Laserbehandlung für eine langanhaltende Haarentfernung. Mit 8 Millionen verkauften Geräten in 49 Ländern und Regionen weltweit, hat sich die Marke seit ihrer Gründung zu einem weltweit führenden Anbieter von IPL-Schönheitsgeräten für zuhause entwickelt. Als Innovator im Bereich Beauty-Tech investiert Ulike 30 Prozent seines Jahresgewinns in Forschung und Entwicklung, hat über 800 weltweite Patente angemeldet und internationalen Erfolg erzielt.

Erfahren Sie mehr unter https://de.ulike.com/

Pressekontakt

Alessio Bradde

Global Communications and PR Senior Manager

alessiobradde@ulike.com

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Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.