
Die österreichische Polizei verlagert die Abnahme von Fingerabdrücken zunehmend auf die Straße: Anstatt Verdächtige für eine Identitätsfeststellung in die Inspektion zu bringen, können Beamtinnen und Beamte künftig direkt über ihre Diensthandys Fingerabdrücke nehmen. Das Innenministerium hat die Technologie, die seit 2019 gemeinsam mit dem Austrian Institute of Technology (AIT) entwickelt wird, jetzt in einen breiten Probebetrieb überführt. Derzeit ist das System auf rund 600 Diensthandys in ganz Österreich im Einsatz.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Lösung bei der Präsentation als deutliche Erleichterung für die Exekutive im Alltag. Wegfallende Fahrten zur Dienststelle sollen Zeit sparen und die Kapazitäten der Polizei erhöhen. Wie das Ministerium ausführt, zeigte sich der Effekt bereits bei einem fremdenpolizeilichen Schwerpunkt in Wien, bei dem zwei Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sowie ein mutmaßlicher Suchtgiftdealer identifiziert wurden. Laut Karner ist die nun genutzte mobile Fingerabdruck-Technologie derzeit ein Alleinstellungsmerkmal der österreichischen Polizei.
Technisch baut das System auf den bereits ausgegebenen Diensthandys der Beamtinnen und Beamten auf. Nach Angaben des Innenministeriums besitzen alle Polizisten in Österreich ein eigenes Diensthandy, auf dessen Grundlage die Sensorentechnologie und die zugehörige IT für ein US-Produkt entwickelt wurden, das die Exekutive einsetzt. Die gescannten Fingerabdrücke werden aus dem Feld an eine Zentrale übermittelt, die binnen kurzer Zeit eine Rückmeldung liefert, ob belastende Informationen zu der überprüften Person vorliegen.
Das AIT verweist darauf, dass die mehrjährige Entwicklungszeit nicht nur auf die technische Umsetzung der Sensorik und Software zurückzuführen ist. Helmut Leopold, Leiter des Center for Digital Safety and Security am AIT, betonte, dass die Anwendung zugleich gesetzeskonform und datenschutzkonform ausgestaltet werden musste. Die rechtlichen Vorgaben sind im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Das Innenministerium hebt hervor, dass der Schutz der Privatsphäre eine zentrale Rolle in der Auslegung der neuen mobilen Fingerabdrucklösung spielt.

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.