
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Zusammenschluss der beiden Salzburger Molkereien SalzburgMilch und Pinzgau Milch genehmigt. Nach einer vertieften kartellrechtlichen Prüfung sehen die Wettbewerbshüter weder die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung noch eine sonstige Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Damit ist der Weg frei für die Bildung eines neuen Schwergewichts am heimischen Milchmarkt, das nach Eigenangaben mit mehr als 450.000 Tonnen Milch pro Jahr zur drittgrößten Molkereigruppe des Landes aufsteigt.
Im Zuge der Transaktion wird SalzburgMilch stufenweise zunächst 40 Prozent und in weiterer Folge bis zu 89,9 Prozent an Pinzgau Milch erwerben und damit die alleinige Kontrolle über den Partner übernehmen. Die beiden Unternehmen arbeiten bereits zusammen; diese Kooperation soll nun deutlich vertieft werden. Geplant ist eine engere Verzahnung insbesondere bei Milchsammlung und -verarbeitung, in der Logistik, im Vertrieb sowie in der Verwaltung. Alle bestehenden Standorte – in der Stadt Salzburg, in Lamprechtshausen, Maishofen und Kössen – sollen erhalten bleiben und in einem gemeinsamen Gesamtkonzept weiterentwickelt werden.
Die BWB hatte den Zusammenschluss aufgrund der starken Marktstellung der beteiligten Unternehmen einer vertieften Prüfung unterzogen. Dabei wurden landwirtschaftliche Betriebe, andere Molkereien, Rohmilcherfasser sowie der Lebensmitteleinzelhandel umfassend befragt. Ein Schwerpunkt lag auf der Situation der Bäuerinnen und Bauern, die das Vorhaben laut Behörde zu einem großen Teil begrüßt haben. Für die Lieferantenbetriebe sieht die BWB Vorteile, da das fusionierte Unternehmen beziehungsweise die fusionierte Genossenschaft zu 90 Prozent im Eigentum der Landwirte stehen wird.
SalzburgMilch beschäftigte zuletzt rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Jahresumsatz von 350 Millionen Euro. Pinzgau Milch zählt aktuell etwa 250 Beschäftigte. Mit der nun freigegebenen Fusion entsteht aus den beiden regional verwurzelten Unternehmen ein neuer Akteur mit erhöhter Schlagkraft im Wettbewerb um Rohmilch und Regalplätze im Lebensmitteleinzelhandel, während die Eigentumsbasis bei den bäuerlichen Lieferanten verankert bleibt.
Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.