
Österreich hat wegen mutmaßlicher Abhör-Spionage drei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Wien ausgewiesen und damit seinen Kurs gegenüber ausländischen Geheimdiensten deutlich verschärft. Auslöser sind umfangreiche Antennenanlagen auf den Dächern der russischen Botschaft im dritten Wiener Gemeindebezirk sowie auf einer russischen Diplomatensiedlung in der Donaustadt. Über diese Signalaufklärungsanlagen sollen nach Angaben österreichischer Behörden Daten abgefangen werden, die unter anderem von internationalen Organisationen über Satelliteninternet übermittelt werden.
Der Verfassungsschutz verweist in seinem aktuellen Bericht ausdrücklich auf die Anlage in der Donaustadt und warnt vor einem Reputationsschaden für Österreich durch die von Wien ausgehenden Aktivitäten. Die Direktorin des Staatsschutzes (DSN), Sylvia Mayer, stuft die russischen Signalaufklärungsanlagen aufgrund ihrer Größe und technischen Ausstattung als bedeutenden Risikofaktor ein. Neben Russland nennt der Bericht auch China und den Iran als besonders aktive Akteure, die eine hybride Bedrohungsstrategie mit Cyberangriffen, Spionage und Desinformation verfolgen.
Die Justiz hatte gegen drei technische Mitarbeiter der russischen Botschaft wegen des Verdachts geheimdienstlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit den Abhöranlagen ermittelt. Um weitergehende Untersuchungen zu ermöglichen, forderte das Außenministerium die Aufhebung ihrer diplomatischen Immunität und setzte dafür eine Frist von 14 Tagen. Da Moskau dieser Aufforderung nicht nachkam, erklärte Wien die drei Betroffenen zu unerwünschten Personen. Sie mussten Österreich verlassen; ihre Immunität wurde nicht aufgehoben.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete Spionage als Sicherheitsproblem für Österreich und sprach von einem Kurswechsel der Regierung, die nun konsequenter dagegen vorgehen wolle. Es sei inakzeptabel, diplomatische Privilegien für nachrichtendienstliche Zwecke zu nutzen, habe Wien der russischen Seite unmissverständlich mitgeteilt. Russland kündigte laut der staatlichen Nachrichtenagentur RIA eine harte Reaktion auf die Ausweisungen an. Seit Beginn des Ukraine-Krieges hat Österreich nach Behördenangaben insgesamt 14 Mitarbeiter der russischen Botschaft ausgewiesen, dennoch sind weiterhin rund 220 Personen an russischen Vertretungen im Land akkreditiert.
Parallel zu den diplomatischen Maßnahmen treibt die Bundesregierung eine Reform des Strafrechts voran. Staatssekretär Jörg Leichtfried erklärte, man befinde sich in Schlussverhandlungen über ein neues Spionagegesetz. Der bislang stark eingeschränkte Spionagebegriff solle deutlich erweitert werden, um verdeckte Einflussnahme und technische Aufklärung besser erfassen zu können. Die Ausweisung der drei Techniker wertet die DSN-Führung als Schritt, um die Risiken durch die Antennenanlagen in Wien zu reduzieren, während sich die Beziehungen zwischen Wien und Moskau weiter eintrüben.

Ein umfangreicher Auswertungsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu digitalen Daten des verstorbenen Justiz-Spitzenbeamten Christian Pilnacek sorgt für neuen politischen und justizinternen Sprengstoff. Chatprotokolle, E-Mails und weitere Unterlagen zeichnen ein Bild tiefgreifender Konflikte innerhalb der Justiz – insbesondere zwischen der WKStA und Teilen der vorgesetzten Behörden. Parallel dazu bereitet ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Befragung von Schlüsselpersonen vor, um mögliche politische Einflussnahmen auf Ermittlungen rund um Pilnacek und dessen Tod zu beleuchten.
Aus der von der WKStA erstellten Expertise zu Pilnaceks Kommunikationsdaten geht hervor, wie der langjährige Leiter der für Strafrecht zuständigen Sektion im Justizministerium über Jahre hinweg gegenüber der WKStA Stellung bezog. Der Bericht zeigt, dass der damalige Wiener Oberstaatsanwaltschef Johann Fuchs im Juni 2019 in einer internen Nachricht erklärte, er sehe es als Aufgabe seiner Amtszeit, eine von der WKStA angeblich offengelegte „Verkommenheit“ im Berufsstand „mit allen Mitteln zu bekämpfen“. Er bezeichnete Pilnacek darin ausdrücklich als Mitstreiter. In dem Gutachten findet sich zudem Material, aus dem hervorgehen soll, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgelöst und neu aufgesetzt werden könnte.
Die Auswertung des Laptops und mehrerer Speichermedien Pilnaceks, die in einem rund 440 Seiten starken Bericht zusammengefasst wurde, behandelt auch seine Kontakte in das Umfeld der ÖVP. Der frühere Sektionschef war von 2010 bis 2020 über alle wesentlichen Strafsachen der Republik informiert und konnte als weisungsbefugter Beamter Ermittlungsschritte mitsteuern oder Berichte anfordern. Laut dem Bericht kooperierte er in dieser Zeit eng mit ÖVP-nahen Personen und wirkte an der Verteidigung von Beschuldigten mit. Nach Bekanntwerden einer Audioaufnahme aus dem Sommer 2023, in der Pilnacek Interventionen von ÖVP-Seite beklagte, leitete die WKStA ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter ein; dieser Interventionsakt ist nun ebenfalls Gegenstand des U-Ausschusses.
Der Untersuchungsausschuss, der sich mit den Umständen von Pilnaceks Tod und dem Umgang der Behörden befasst, bekommt das WKStA-Dokument zeitlich passend zur nächsten Befragungsrunde vorgelegt. Zunächst soll ein IT-Experte der WKStA, der für das Auslesen von Datenträgern zuständig ist, Auskunft geben. In den darauffolgenden Tagen werden Exekutivbeamte befragt, darunter der Leiter des Bundeskriminalamts sowie zwei Polizeibeamte aus Niederösterreich, die unter anderem mit Pilnaceks Geisterfahrt Stunden vor dem Fund seiner Leiche in einem Donau-Seitenarm befasst waren. Politisch besonders im Fokus steht der Auftritt von Innenminister Gerhard Karner und dessen Kabinettschefin, nachdem eine vom Ressort in Auftrag gegebene Schulungsunterlage für geladene Auskunftspersonen parteiübergreifend – mit Ausnahme der ÖVP – auf Kritik gestoßen war.
Die Kombination aus internen Justizchats, detaillierter Datenauswertung und politischer Aufarbeitung im Parlament verschärft die Debatte über das Verhältnis zwischen Ministerien, Staatsanwaltschaften und Parteien. Während die WKStA ihre Auswertungsergebnisse in den U-Ausschuss einbringt, suchen Abgeordnete nach Antworten auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß versucht wurde, auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen – sowohl in prominenten Wirtschafts- und Korruptionsfällen als auch im Zusammenhang mit den Untersuchungen nach dem Tod eines der einflussreichsten Justizbeamten der vergangenen Jahre.