Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026


Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.

Milliardenpotenzial: Steyr Motors baut Präsenz im Markt für unbemannte Systeme aus

15.06.2026


Die österreichische Steyr Motors AG baut ihr Geschäft im Bereich autonomer Verteidigungs- und Sicherheitssysteme aus und setzt damit auf einen der am schnellsten wachsenden Segmente der Rüstungsindustrie. Nach bereits realisierten Anwendungen in unbemannten Überwasserfahrzeugen (USV) kommen die Hochleistungsmotoren des Unternehmens nun auch in modernen unbemannten Bodenfahrzeugen (Unmanned Ground Vehicles, UGV) zum Einsatz. Im Zentrum steht dabei die Plattform CORNUS des slowenischen Spezialisten RTC, die künftig mit Antriebstechnologie von Steyr Motors ausgestattet wird.

Das CORNUS-UGV ist als modulare Plattform für anspruchsvolle Einsätze in militärischen und sicherheitsrelevanten Umgebungen ausgelegt. Es lässt sich flexibel für unterschiedliche Missionen konfigurieren, darunter Aufklärungsaufgaben, Logistiktransporte in schwierigem Gelände, die mobile Energieversorgung im Feld sowie die unmittelbare Unterstützung von Einsatzkräften. In all diesen Anwendungen sind Zuverlässigkeit, Robustheit und Ausfallsicherheit zentrale Anforderungen – Bereiche, in denen Steyr Motors auf jahrzehntelange Erfahrung aus Marine-, Spezialfahrzeug- und Defense-Anwendungen verweist.

Der Schritt in den UGV-Markt erfolgt vor dem Hintergrund eines breiten Trends hin zu autonomen und unbemannten Systemen. Weltweit investieren Streitkräfte verstärkt in autonome Aufklärungsplattformen, unbemannte Logistikfahrzeuge, ferngesteuerte Schutzsysteme und maritime Robotik, um Risiken für Soldaten zu verringern und gleichzeitig die operative Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Ein jüngstes Beispiel für die wachsende Bedeutung solcher Technologien ist eine US-Rettungsaktion in der Straße von Hormus, bei der unbemannte Überwasserfahrzeuge zum Einsatz kamen und damit die Relevanz autonomer Fahrzeugplattformen unterstrichen haben.

Branchenanalysen veranschlagen das Volumen des globalen Marktes für unbemannte Systeme bis zum Jahr 2033 auf mehr als 67 Milliarden US-Dollar. Steyr Motors sieht sich als Technologiezulieferer gut positioniert, um von dieser Entwicklung zu profitieren. Das Unternehmen betont, dass das Wachstumspotenzial aus autonomen Defense-Lösungen im aktuellen Auftragsbestand erst in Ansätzen abgebildet ist. Der Einstieg in das CORNUS-Programm gilt vor diesem Hintergrund als weiterer Baustein, um die Präsenz im Zukunftsmarkt unbemannter Systeme deutlich auszubauen.