
Die Schweiz verfehlt ihr selbst gesetztes Bildungsziel: Bund und Kantone wollen, dass 95 Prozent der 25-Jährigen einen Abschluss auf der nachobligatorischen Sekundarstufe II vorweisen können – also eine Berufslehre, eine Maturität oder eine Fachmittelschule. Nach neuen Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) liegt die Quote bei den Jugendlichen, die zwischen 2010 und 2014 15 Jahre alt wurden, jedoch erst bei 91,7 Prozent. Die nun veröffentlichten, stark räumlich aufgeschlüsselten Zahlen zeigen deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land – und zum Teil noch ausgeprägtere Differenzen innerhalb einzelner Städte.
Während ländliche Regionen im Schnitt nahezu 95 Prozent erreichen und damit bereits am Ziel liegen, fallen die grossen Städte klar zurück. In Zürich und Lugano liegt die Abschlussquote bei 88 Prozent, in Bern bei 90 Prozent, in Basel bei 86 Prozent, in Lausanne bei 84 Prozent und in Genf bei 82 Prozent. Das BFS verweist für diese Disparitäten auf «komplexe soziale Strukturen» in urbanen Räumen: Dort leben überdurchschnittlich viele fremdsprachige Schülerinnen und Schüler sowie Haushalte mit tiefem Einkommen oder Sozialhilfebezug, was sich messbar in den Bildungsabschlüssen niederschlägt.
Die Aggregatzahlen auf Stadtebene verschleiern jedoch interne Gegensätze. In Zürich etwa beträgt die Quote im Quartier Langstrasse 80 Prozent, im bürgerlich geprägten Fluntern 96 Prozent. Ähnliche Muster zeigt Basel, wo Bachletten auf 92 Prozent kommt, während das Quartier Matthäus 80 Prozent erreicht. In Bern liegt die Abschlussquote in Bethlehem laut BFS bei 86 Prozent, in der Altstadt bei 96 Prozent. Die neue Publikation des Statistikamts bildet diese Unterschiede auf detaillierten Karten bis hinunter auf Quartiers- und Gemeindeebene ab und soll damit der Steuerung des Bildungssystems dienen.
Die Zahlen machen deutlich, dass die Schweiz dem 95-Prozent-Ziel insgesamt näher ist, als der nationale Durchschnitt vermuten lässt – vorausgesetzt, die grossen Städte können die Lücken schliessen. Dass ländliche Regionen bereits auf Kurs sind, während urbane Zentren zurückfallen, legt nahe, dass bildungspolitische Massnahmen gezielt dort ansetzen müssen, wo soziale Belastungen, sprachliche Heterogenität und Einkommensschwäche sich ballen. Die Veröffentlichung der räumlich differenzierten Daten schafft dafür erstmals eine gemeinsame empirische Grundlage.

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.
Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.
Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.
Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.