Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) holen den Bahnhofskomplex Wien-Mitte nach rund zwei Jahrzehnten wieder vollständig in den eigenen Konzern zurück. Der Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG hat dem Rückkauf des Areals, das 2005 an die damalige BA/CA-Gruppe verkauft worden war, zugestimmt. Verkäufer ist nun eine Investorengruppe unter Führung von Morgan Stanley Real Estate Investing. Neben den Bahnanlagen umfasst die Transaktion auch das Einkaufszentrum "The Mall" sowie umfangreiche Büroflächen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart; der Abschluss steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung und ist für Ende Dezember geplant.
Mit der Übernahme würden Immobilie und Bahninfrastruktur erstmals seit mehr als zwanzig Jahren wieder in einer Hand zusammengeführt. Wien-Mitte ist gemessen an den Fahrgastzahlen der viertgrößte Bahnhof Österreichs und ein zentraler Verkehrsknoten, an dem sich S-Bahn, mehrere U-Bahn-Linien sowie der Flughafenzug CAT treffen. Täglich halten nach Angaben der ÖBB fast 600 Züge an dem Standort. Bahnanlagen und Gebäude seien baulich und technisch eng miteinander verbunden, heißt es. Künftige Änderungen an Zugängen, Stiegen, Belüftung oder Leitungen müssen damit nicht mehr mit einem externen Immobilieneigentümer abgestimmt werden.
Die ÖBB sehen in dem Rückkauf einen strategischen Schritt, um die Entwicklung des Standorts aus einer Hand zu steuern. Das soll zusätzlichen Handlungsspielraum für die kommenden Jahrzehnte schaffen, in denen die derzeit modernisierte S-Bahn-Stammstrecke mehr Züge aufnehmen soll. Die Funktion des Standorts als Bahnhof soll nach Angaben des Unternehmens wieder stärker im Namen, an den Zugängen und in der architektonischen Gestaltung zum Ausdruck kommen. Für die bestehenden Mietverhältnisse im Einkaufszentrum und in den Büros kündigte die ÖBB an, dass diese unverändert weitergelten.
Wien-Mitte blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. Der Standort wurde 1848 als Bahnhof Hauptzollamt eröffnet und ging 1934 in das Eigentum der Bahn über. Ab den späten 1950er-Jahren entstanden über den Gleisen unter anderem ein Bürotrakt und eine Markthalle, bevor die Liegenschaft 2005 veräußert wurde. Die spätere Entwicklung des Areals war von intensiven öffentlichen Debatten begleitet, unter anderem wegen geplanter Hochhäuser mit bis zu 97 Metern Höhe und der Diskussion um mögliche Auswirkungen auf den UNESCO-Welterbestatus. Mit der nun geplanten Re-Integration in den ÖBB-Konzern verknüpft das Unternehmen die Aussicht, die verkehrliche Rolle des Standorts und die bauliche Entwicklung langfristig aufeinander abzustimmen.

Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.