Österreichische Zulieferer stärken europäische Beteiligung an Mondflug

03.04.2026


Bei der NASA-Mondmission Artemis 2 ist erstmals in größerem Umfang Technologie aus Österreich mit an Bord. Das Grazer Unternehmen Magna hat Hochdruckleitungen für die Flüssigtanks des Space Launch System (SLS) geliefert, mit dem die Orion-Kapsel der Mission ins All gestartet wurde. Parallel dazu steuert die Wiener Hightech-Firma TTTech zentrale Komponenten für die sicherheitskritische Datenkommunikation bei und ist damit in das Herzstück der Missionsarchitektur eingebunden.

An die von Lockheed Martin gebaute Orion-Kapsel ist das European Service Module (ESM) angedockt, für das die Europäische Weltraumorganisation ESA verantwortlich zeichnet. Gefertigt wird das Modul von Airbus in Bremen. In dem Servicemodul sind das Haupttriebwerk für den Anflug der Crewkapsel auf den Mond, die Systeme zur Temperaturregulierung und Stromversorgung sowie die Treibstofftanks untergebracht. Zudem lagern dort die Sauerstoff- und Wasservorräte für die vierköpfige Besatzung, die während der gesamten Mission in der Orion-Kapsel untergebracht ist.

Die von TTTech entwickelte Technologie stellt die sicherheitsrelevante Datenkommunikation aller Lebenserhaltungs- und Steuerungssysteme sicher und fungiert damit als eine Art zentrales Nervensystem für Orion und ESM. Das Flugsteuerungssystem der Kapsel kommt von Honeywell Aerospace, mit dem TTTech seit Jahrzehnten zusammenarbeitet. Am Ende der Mission werden sich Orion und ESM kurz vor der Rückkehr zur Erde trennen; das Servicemodul verglüht anschließend in der Erdatmosphäre.

ESA-Generaldirektor Josef Aschbacher, der aus Österreich stammt, betonte in einer ersten Reaktion die Bedeutung der Mission für Europa: Artemis 2 bestätige die entscheidende Rolle Europas bei der Rückkehr der Menschheit zum Mond und der künftigen Erforschung des Weltraums. Die ESA sei stolz darauf, Seite an Seite mit ihren internationalen Partnern unter Führung der NASA zu stehen. Die Mission gilt damit auch als Signal für die industrielle Rolle Europas – und insbesondere österreichischer Zulieferer – in künftigen Mond- und Tiefraumprogrammen.

Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026


Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.