
Unmittelbar vor der geplanten Nationalratsabstimmung über das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) spitzt sich der Konflikt zwischen Regierung und Grünen zu. ÖVP, SPÖ und Neos wollen das Paket für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien am Donnerstag beschließen. Weil dafür eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, kommt die Oppositionspartei in eine faktische Schlüsselrolle – und nutzt sie, um deutlich höhere Ausbauziele einzufordern. In der aktuellen Form wollen die Grünen dem Entwurf nicht zustimmen.
Aus Sicht der Grünen bremst das Gesetz die Energiewende eher, als sie zu beschleunigen. Die vorgesehenen Zielmarken für 2030 seien so niedrig angesetzt, dass sie in fünf Bundesländern bereits heuer erreicht würden – noch bevor das EABG überhaupt beschlossen ist. Der grüne Energiesprecher Lukas Hammer spricht von einer „Einzementierung des Stillstands in vielen Bundesländern“. Die Partei verlangt, die Ausbaupfade an den Nationalen Energie- und Klimaschutzplan (NEKP) anzulehnen, den Österreich 2024 an die EU-Kommission übermittelt hat, und drängt darauf, die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen, um weiterzuverhandeln.
Die Regierungsparteien halten dagegen und werben bis zuletzt um ein Einlenken. Am Dienstagabend traten die Energiesprecher Laurenz Pöttinger (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (Neos) gemeinsam vor die Presse, um die Grünen zu weiteren Gesprächen aufzurufen. Die Absage aus der Opposition sei überraschend gekommen, man wolle aber „nicht aufgeben“ und bis Donnerstag um eine Einigung ringen. Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sieht die Grünen in der Verantwortung und verweist auf laufende „gute Gespräche“. Am Ende müssten Vernunft und Verantwortungsbewusstsein über „ideologischer Verhandlungstaktik“ stehen, erklärte er in einer Stellungnahme.
Druck auf eine rasche Lösung kommt auch aus den Bundesländern. Der oberösterreichische grüne Klimalandesrat Stefan Kaineder warnt davor, Ziele im EABG zu verwässern. Österreich brauche „mehr heimische Energie, nicht weniger“ – wer den Ausbaukurs abschwäche, gefährde Standort und Versorgungssicherheit, so seine Argumentation. Ob die verhärteten Fronten vor der Abstimmung noch aufgebrochen werden können, ist offen. Scheitert der Versuch, eine Zweidrittelmehrheit zu organisieren, droht dem zentralen Gesetzesbaustein der österreichischen Energiewende zumindest eine weitere Verzögerung.

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.
Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.
Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.
Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.