
Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek rückt erneut dessen Laptop in den Mittelpunkt. Als erste Auskunftsperson des aktuellen Befragungstages schilderte jener pensionierte IT-Techniker sein Vorgehen, der das Gerät nach dem tödlichen Vorfall als Erster in Händen hielt. Er bestätigte, im Auftrag von Vertrauten Pilnaceks Daten gesichert zu haben, wies jedoch ausdrücklich zurück, den Computer manipuliert oder darüber hinausgehende Eingriffe vorgenommen zu haben.
Der Techniker berichtete, er habe den Laptop Ende Oktober 2023 gemeinsam mit fünf USB-Sticks von einer Bekannten Pilnaceks übernommen, die im Haus in Rossatz mit einer weiteren Vertrauten des Sektionschefs zusammengelebt habe. Das Gerät sei am 7. November zurückgegeben worden, korrigierte er frühere Angaben, wonach er den Laptop schon eine Woche früher erhalten haben soll. Die Diskrepanz erklärte er mit Sehschwierigkeiten in diesem Zeitraum. Von den fünf übergebenen USB-Sticks sei einer beschädigt worden; neben den vier verbliebenen Datenträgern habe er einen zusätzlichen Stick mit kopierten Daten retourniert.
Nach Darstellung der Auskunftsperson war vor allem jene Bekannte, die ihm den Laptop übergab, bei den weiteren Schritten „federführend“. Er sei davon ausgegangen, dass sie rechtmäßig über das Gerät verfügen könne. Die im Haus mitwohnende Vertraute Pilnaceks habe private Daten von dem Laptop benötigt und sei emotional stark belastet gewesen. Die eigentliche Kopieraktion habe den Schilderungen zufolge rund eineinhalb Stunden gedauert. Welche konkreten Informationen sich auf den Datenträgern befanden, konnte der Techniker nicht präzise darlegen; er vermutete aber, dass Pilnacek dort auch ihm zugespielte Inhalte gespeichert hatte.
Politisch bleibt vor allem der Zustand des internen Speichers des Geräts umstritten. FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker verweist auf die Aussage eines Technikers aus dem Justizministerium, wonach das interne „Gedächtnis“ des Computers gelöscht worden sei – eine Vorgangsweise, die er eher im Umfeld von Hackern verortet. Grüne und NEOS kritisieren indessen die aus ihrer Sicht mangelhafte bzw. schleppende Datenübermittlung durch das Innenministerium. Die Grünen-Fraktionsführerin Nina Tomaselli stellt die Frage, warum überhaupt ein externer Informatiker zur Datensicherung beigezogen wurde, wenn der Laptop nach bisherigem Wissensstand nicht einmal passwortgeschützt war, und drängt auf Herausgabe der Logdaten der Behörde. NEOS-Abgeordnete Sophie Wotschke warnt, die bisherige Zurückhaltung des Ressorts bereite Spekulationen und Verschwörungstheorien den Boden, statt zur Aufklärung beizutragen.
Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.