Studie: Selbst Nicht-Künstler liefern bessere Zeichnungen als KI-Modelle

30.03.2026


Künstliche Intelligenz hat in den vergangenen Jahren bei Sprachverarbeitung und Fotogenerierung rasant aufgeholt. In einem Bereich bleibt sie jedoch deutlich zurück: beim künstlerisch-kreativen Zeichnen. Das zeigt eine im Fachjournal „Advanced Science“ veröffentlichte Studie eines Forschungsteams der Universität Barcelona mit Beteiligung von Wissenschaftern der Universität Wien. In standardisierten Zeichenaufgaben schnitten Menschen klar besser ab als ein KI-System – selbst Personen ohne künstlerische Ausbildung lagen vor den Algorithmen.

Die Forscherinnen und Forscher um Erstautorin Silvia Rondini und Co-Studienleiter Xim Cerdá-Company untersuchten, wie gut generative KI mit visuell-kreativen Aufgaben zurechtkommt. Während große Sprachmodelle und Bildgeneratoren in vielen Anwendungsfeldern Ergebnisse erzielen, die mit menschlichen Leistungen vergleichbar sind, sei das Potenzial der Systeme beim Zeichnen bislang kaum empirisch analysiert worden, schreiben die Autoren. Aus Wien waren unter anderem Paula Angermair Barkai und Matthew Pelowski von der Fakultät für Psychologie beteiligt.

Für das Experiment erhielten unterschiedliche Gruppen identische, stark reduzierte visuelle Reize: meist einzelne oder wenige Linien auf weißem Hintergrund, die als Ausgangspunkt für Zeichnungen dienten. Insgesamt nahmen 272 bildende Künstlerinnen und Künstler sowie 276 Personen ohne künstlerische Ausbildung teil. Parallel wurden ein mit menschlichen Zeichnungen trainiertes KI-System unter zwei Bedingungen – einmal mit menschlicher Unterstützung, einmal als autonomer Agent – denselben Aufgaben ausgesetzt. Die so entstandenen Bilder wurden anschließend bewertet, wobei das Urteil „sehr eindeutig pro Mensch“ ausfiel.

Die Ergebnisse sind in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen zeigen sie, dass selbst laienhafte Zeichnerinnen und Zeichner das KI-System im kreativen Umgang mit minimalen visuellen Stimuli übertreffen. Zum anderen deuten die Resultate darauf hin, dass der aktuelle Vorsprung generativer Modelle in text- und fotobasierten Anwendungen nicht ohne Weiteres auf alle Formen kreativer Produktion übertragbar ist. Für die weitere Entwicklung von KI in künstlerischen Bereichen bleibt damit offen, wie sich Algorithmen an Aufgaben annähern können, die stark von menschlicher Vorstellungskraft, Kontextdeutung und ästhetischer Intuition geprägt sind.

Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026


Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.