Vergleichsgutachten im Hipp-Erpressungsfall: Gift gleich zusammengesetzt, aber kein Beweis

11.06.2026


Im Erpressungsfall rund um den deutschen Babykosthersteller Hipp haben die Ermittler ein weiteres Puzzlestück erhalten. Ein nun vorliegendes Vergleichsgutachten zeigt, dass das in einem manipulierten Hipp-Gläschen gefundene Rattengift und jenes, das an der Wohnadresse des Verdächtigen in St. Gilgen am Wolfgangsee sichergestellt wurde, in Zusammensetzung sowie in Konzentration bzw. Verhältnis übereinstimmen beziehungsweise vergleichbar sind. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wertet dies als weiteres Indiz, betont jedoch, dass es sich dabei nicht um einen eindeutigen Beweis handelt, dass exakt dasselbe Gift verwendet wurde.

Der 39-jährige, gebürtige Slowake sitzt seit Anfang Mai in der Justizanstalt Eisenstadt in Untersuchungshaft; diese dauert zumindest bis 19. Juni an. Gegen ihn wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Erpressung sowie Urkundenfälschung ermittelt. Das Rattengift war zuvor an seiner Wohnadresse in St. Gilgen gefunden worden. Der Mann bestreitet laut den Ermittlern, mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch etwas zu tun zu haben.

Bereits im April war im Burgenland ein manipuliertes Hipp-Gläschen sichergestellt und untersucht worden. Dem Gutachten zufolge war die im Produkt nachgewiesene Giftmenge nicht lebensgefährlich, aber hoch genug, um gesundheitsschädliche Auswirkungen hervorzurufen. In Kombination mit dem nun vorliegenden Vergleichsgutachten sehen die Ermittler ihre Indizienlage gegen den Verdächtigen gestärkt, ohne jedoch einen naturwissenschaftlich eindeutigen Nachweis der Identität der verwendeten Substanz führen zu können.

Die Staatsanwaltschaft unterstreicht, dass die Feststellung der „vergleichbaren“ Konzentration und Zusammensetzung des Rattengifts ein wichtiges Element im laufenden Ermittlungsverfahren darstellt, aber die strafrechtliche Beweisführung nicht ersetzt. Weitere Untersuchungen und Befragungen sollen klären, ob und in welcher Form der 39-Jährige mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch in Verbindung steht. Ein Termin für eine allfällige Anklageerhebung ist bislang nicht bekannt.

Greenpeace rechnet mit Milliardenaufwand für Entsorgung von Asbest-Schotter

15.06.2026


Der Asbest-Skandal rund um mehrere Steinbrüche im Burgenland entwickelt sich zu einer Milliardenbelastung für die öffentliche Hand. Nach einer neuen Berechnung der Umweltorganisation Greenpeace wird der materielle Schaden durch Entsorgung und Sanierung mindestens 1,6 Milliarden Euro betragen. Betroffen sind nicht nur das Burgenland, sondern auch Teile der Steiermark, Niederösterreichs sowie Gebiete in Ungarn, in die asbesthaltiges Material geliefert oder verbaut wurde.

Grundlage der Kostenschätzung ist die Annahme, dass seit 1990 rund 26 Millionen Tonnen asbesthaltiges Gestein aus vier Steinbrüchen abgebaut wurden. Greenpeace geht davon aus, dass etwa 20 Millionen Tonnen kurz- oder langfristig auf Asbestdeponien landen werden, während der Rest als Straßenunterbau, Fundamente oder in privaten Gärten in der Umwelt verbleibt und kaum mehr rückholbar ist. Rund 20 Prozent des Abfalls sollen in Form von asbesthaltigem Asphalt anfallen, dessen Deponierung besonders aufwendig ist und künftige Straßensanierungen über Jahrzehnte verteuern dürfte.

Mindestens drei Viertel der veranschlagten 1,6 Milliarden Euro entfallen laut Greenpeace auf die Entsorgung des Materials, der Rest auf Sanierungen. Für die Rechnung wurde ein Entsorgungspreis von lediglich 50 Euro je Tonne angesetzt – etwa die Hälfte des vor Bekanntwerden des Skandals üblichen Marktpreises. Diese Kalkulation sei nur zu halten, wenn rasch neue, sichere und kostengünstige Deponien errichtet werden, etwa in bereits geschlossenen Steinbrüchen, argumentiert Greenpeace. Andernfalls könnten sich die Gesamtkosten nach Einschätzung der Organisation auf mindestens das Doppelte erhöhen.

Die von Greenpeace genannten Summen übersteigen die Umsätze der betroffenen Steinbruchbetreiber deutlich und dürften auch die finanziellen Möglichkeiten des Landes Burgenland überfordern. Die Umweltorganisation drängt daher auf ein Eingreifen des Bundes und fordert, Mittel aus der Katastrophenhilfe bereitzustellen und einen Rahmen für eine kostengünstige Entsorgung zu schaffen. Zugleich verweist sie auf die Verantwortung des zuständigen Umweltministers, für ausreichend Deponiekapazitäten zu sorgen, um Kostenrisiken zu begrenzen und die logistisch aufwendige Räumung der asbestbelasteten Materialien langfristig planbar zu machen.