Zwischen Meinungsfreiheit und Antisemitismus-Bekämpfung: Hessen verteidigt seine Israel-Initiative

08.10.2026


Hessen erhöht im Ringen um ein strafrechtliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels den Druck auf den Bund. Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierte in Berlin ein von dem Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg erstelltes Gutachten, das den hessischen Gesetzentwurf für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Das Existenzrecht Israels solle ausdrücklich über den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch geschützt werden. Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, könnte dem Entwurf zufolge mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft belegt werden, sofern die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.

Die hessische Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit einer aus ihrer Sicht bestehenden Lücke im Strafrecht und verweist auf eine deutlich angestiegene Zahl antisemitischer Straftaten seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte den Zusammenhang zwischen israelfeindlichen Parolen und der Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland heraus. Nach Darstellung von Heinz sehen Gerichte bislang etwa Darstellungen eines Davidsterns in einer Mülltonne oder Landkarten, in denen Israel ausgestrichen ist, als zulässig an. Auch Slogans wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten nach hessischer Lesart künftig strafbar sein, wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt fördern.

Politisch hat Hessen im Bundesrat bereits Rückenwind erhalten: 14 der 16 Länder stimmten Anfang Juli für die Initiative. Der Bundesrat fordert, die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Tatbestand der Volksverhetzung zu integrieren. Bundesregierung und Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie den Vorstoß aufgreifen und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitern. In der Bundesregierung gibt es allerdings weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Sie verweist auf das „erhebliche verfassungsrechtliche Risiko“, das mit einer spezifischen Strafnorm verbunden sei, die gezielt bestimmte Meinungen – etwa die Absage an den Staat Israel – erfasse.

Verfassungsrechtlich steht der Entwurf im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Schutz vor Volksverhetzung. Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur durch sogenannte allgemeine Gesetze, die nicht auf bestimmte Überzeugungen zielen dürfen. Während der Gutachter Augsberg die hessische Initiative innerhalb dieses Rahmens für vertretbar hält, bleibt die Diskussion in der Fachwelt und der Politik offen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident Josef Schuster sich zurückhaltend äußerte, wiegt Chancen und Risiken eines solchen Sondertatbestands ab. Ob der Bundestag den Vorstoß übernimmt und wie eine mögliche Neuregelung konkret ausgestaltet würde, ist damit eine der nächsten innenpolitisch und grundrechtlich heiklen Entscheidungen in Berlin.

Ludwig zieht rote Linie bei Klimapolitik, lässt FPÖ-Event im Rathaus aber zu

08.10.2026


Eine Podiumsdiskussion der Wiener FPÖ zum Titel „Der Preis des Klimakommunismus – Wer zahlt die Zeche?“ sorgt in der Stadtpolitik für erheblichen Wirbel. Die Freiheitliche Akademie Wien, das Freiheitliche Bildungsinstitut und der FPÖ-Rathausklub laden am 6. Oktober in die Volkshalle des Wiener Rathauses und holen dafür James Taylor, Präsident des US-amerikanischen Heartland Institute, nach Wien. Taylor gilt seit Jahren als prominenter Akteur der internationalen Szene, die den menschengemachten Klimawandel in Zweifel zieht, und steht seit Langem in der Kritik, weil seine Organisation nachweislich Geld aus der fossilen Industrie erhalten hat.

Auf dem Podium sollen neben Taylor der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp, Gerald Zmuegg von der Freiheitlichen Wirtschaft Wien sowie der Unternehmer und Politblogger Gerald Markel diskutieren. Eröffnet wird der Abend vom Wiener FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss. Inhaltlich bedient die FPÖ damit ein Narrativ, das sie seit geraumer Zeit in der Klimadebatte verwendet: Klimaschutzmaßnahmen werden als „Klimakommunismus“ adressiert und damit als ideologisch motivierte, wirtschaftlich schädliche Eingriffe gerahmt. Im Zentrum der Veranstaltung steht laut Ankündigung nicht die Abrechnung mit den Kosten der aktuellen Klimaauswirkungen, sondern mit jenen einer ambitionierten Klimapolitik.

Die Einladung Taylors fällt in ein Jahr, das in Europa und Österreich von außergewöhnlichen Wetterextremen geprägt ist. 2026 brachte neue Temperaturrekorde, eine hohe Zahl an Hitzetagen und Tropennächten und eine sich seit dem Frühjahr verschärfende Trockenheit. In der Landwirtschaft werden die Hitzeschäden europaweit auf 14 bis 17 Milliarden Euro geschätzt, für Österreich beziffert die Hagelversicherung den Dürreschaden auf rund 1 Milliarde Euro. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) meldet zudem eine Rekordzahl an Hitzetoten: Im Juni und Juli starben demnach 646 Menschen in Österreich an den Folgen der Hitze. Vor diesem Hintergrund kritisieren Gegner der Veranstaltung, die FPÖ ignoriere die realen Kosten und Risiken der Erderwärmung, während sie über vermeintliche Kosten von Klimapolitik diskutieren lässt.

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) distanzierte sich in einer Stellungnahme deutlich von der inhaltlichen Ausrichtung des Abends. Die Stadt bekenne sich zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen über den menschengemachten Klimawandel und zu einer verantwortungsvollen Klimapolitik, betonte er. Positionen, die Klimaschutz pauschal als „Klimakommunismus“ diffamieren, lehne er ausdrücklich ab. Zugleich verwies Ludwig auf die Rolle des Rathauses als „Haus der Demokratie“: Den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen stünden grundsätzlich Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung. Kritik kam auch von den Wiener Grünen, deren Vorsitzender Peter Kraus die Einladung Taylors als „Verhöhnung“ der Bevölkerung bezeichnete, die mit den Folgen von Hitze und Dürre konfrontiert sei, und den Bürgermeister aufforderte, zu prüfen, ob für eine derartige Veranstaltung tatsächlich Räume im Rathaus zur Verfügung gestellt werden sollten.