Mit Stable OS 2.0 können Finanzinstitute Handelszahlungen über einen einzigen einheitlichen Überweisungsauftrag in über 100 Märkten und mehr als 75 Währungen abwickeln, wobei die Abrechnung bei der Empfängerbank über das lokale RTGS-System erfolgt. Dank der direkten Bankverbindungen von Keyrails in New York, London und Hongkong erstreckt sich die Abdeckung der Annahmeschlusszeiten über mehrere Zeitzonen und ermöglicht eine durchschnittliche Verarbeitungszeit von 12 Stunden.
LONDON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Keyrails hat heute Stable OS 2.0 vorgestellt, eine institutionelle, mit Stablecoins kompatible Zahlungsabwicklungsschicht, die für hochvolumige Handelszahlungen in Schwellenländern entwickelt wurde.

Für Banken, Fintech-Unternehmen und Handelsunternehmen sind grenzüberschreitende Zahlungen nicht nur eine Frage der Geschwindigkeit, sondern auch der Abwicklung. Hochwertige Import-, Export- und Rohstoffströme durchlaufen häufig fragmentierte Korrespondenzbankketten, zahlreiche Zwischenhändler, uneinheitliche Zahlungsformate und koridorspezifische Anforderungen, wodurch die Kontrolle darüber eingeschränkt wird, wann die Gelder bei der Empfängerbank eintreffen. Stable OS 2.0 soll das ändern. Die Plattform ermöglicht es Institutionen, Handelszahlungen über einen einheitlichen Überweisungsauftrag abzuwickeln, der über das SWIFT-Netzwerk (unter Verwendung des BIC-Codes KEYRCA62 von Keyrails) in über 100 Märkten und mehr als 75 Währungen geleitet wird, wobei die Abwicklung bei der Empfängerbank über das lokale RTGS-System erfolgt.
Über Stable OS 2.0 erstellte Überweisungsnachrichten folgen einem POBO-Schema, was bedeutet, dass der ursprüngliche Absender in der SWIFT-Nachricht für alle Währungen als tatsächlicher Absender angegeben wird. Stable OS 2.0 generiert zudem automatisch UETR-Tracking-Codes.
„Handelszahlungen hängen nach wie vor von einer Kette von Zwischenhändlern ab, die niemand durchgängig kontrollieren kann", sagte Berhan Kongel, CEO von Keyrails. „Stable OS 2.0 bietet Institutionen einen standardisierten Abwicklungspfad durch komplexe Märkte: Zahlungsaufträge können direkt aus Stablecoin-Wallets erteilt werden, durchlaufen einen einzigen Überweisungsauftrag und einen einzigen Abwicklungsweg und werden bei der Empfängerbank über das lokale RTGS-System abgewickelt."
Nicht Ihre alltägliche Überweisung
Stable OS 2.0 verbindet Stablecoins mit lokalen RTGS-Schienen über 450+ Nostro-Konten in 100+ Jurisdiktionen. RTGS ist ein schnelles Interbank-Zahlungssystem, das es Keyrails ermöglicht, Gelder ohne die komplexen Routing-Schritte, die üblicherweise mit der Langsamkeit von SWIFT-Überweisungen verbunden sind, auf die Konten der Begünstigten zu überweisen.
Durch die Standardisierung der Abwicklung von Handelszahlungen unterstützt Keyrails Finanzinstitute dabei, operative Übergänge zu reduzieren, die Nachverfolgbarkeit zu verbessern und Transaktionen über komplexe Handelskorridore und exotische Währungen hinweg mit größerer Vorhersehbarkeit abzuwickeln.
Informationen zu Keyrails
Keyrails ist ein auf Stablecoins basierendes Handelsbetriebssystem, das Zahlungsverkehr, Treasury und Kreditwesen für den globalen B2B-Finanzsektor in Schwellenländern vereint.
Erfahren Sie mehr über Stable OS 2.0 unter keyrails.com.
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2977987/Keyrails_Operational_Coverage.jpg
Medienkontakt: enterprise@keyrails.com
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.