DIESE BEKANNTMACHUNG ENTHÄLT INSIDERINFORMATIONEN IM SINNE VON ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014 ("EU MAR") UND ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014, WIE SIE IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH (DAS "UK") AUFGRUND DES EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 ("UK MAR") BESTANDTEIL DES NATIONALEN RECHTS SIND.
LONDON und ATHEN, Griechenland, Mai 21, 2026 /PRNewswire/ -- METLEN wird heute um 11:00 Uhr MESZ (9:00 Uhr BST) in der 8 Artemidos Str., Maroussi, 151 25 Athen, Griechenland, seine Jahreshauptversammlung abhalten.

Wie im Q1 2026 Trading Update hervorgehoben, hat METLEN einen starken Start in das Jahr hingelegt, der eine solide Dynamik in den Sektoren Energie, Metalle und Infrastruktur widerspiegelt, neben der fortgesetzten Umsetzung seines strategischen Investitionsprogramms. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich die Performance im Laufe des Jahres weiter verbessern wird, und hält an seinem mittelfristigen EBITDA-Ziel von 2 Mrd. Euro fest.
Für das Jahr 2026 rechnet das Unternehmen mit einem Rekordumsatz und einer vollständigen Erholung des EBITDA auf eine Spanne von 1,0 bis 1,15 Mrd. Euro für das Gesamtjahr.
METLEN konzentriert sich weiterhin auf die disziplinierte Umsetzung seiner strategischen Kernprioritäten in den Bereichen Energie und Metalle, während es gleichzeitig seine Chancen in den Bereichen Infrastruktur, Verteidigung und zirkuläre Metalle weiter ausbaut.
Wichtige Hinweise:
Verantwortlich für die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Namen von Metlen PLC ist Leda Condoyanni, Company Secretary
LEI-Nummer: 213800ZSR3HVKMMPVG86
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.