Berlin stoppt Cosco-Deal: Sicherheitsbedenken bremsen Zippel-Übernahme

08.10.2026


Die Bundesregierung hat die geplante Übernahme des Hamburger Logistikunternehmens Zippel durch die chinesische Staatsreederei Cosco untersagt und damit eine weitere chinesische Beteiligung in der deutschen Hafen- und Transportlogistik gestoppt. Cosco wollte 80 Prozent an der Zippel-Gruppe erwerben, während Geschäftsführer Axel Plaß nach eigenen Angaben 20 Prozent behalten und weiter die Geschäfte führen wollte. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, nun einen formellen Untersagungsbescheid zu erlassen.

Als Begründung verwies das Ministerium auf Sicherheitsbedenken. Der Einstieg von Cosco hätte nach Einschätzung der Bundesregierung bestehende Abhängigkeiten vertieft und die Stabilität der Lieferketten in Deutschland und der Europäischen Union beeinträchtigen können. Deutschland sei als größte Volkswirtschaft Europas grundsätzlich offen für ausländische Investitionen, hieß es weiter. Es könne jedoch Vorhaben geben, die Risiken für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung bergen. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung bilden das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung, die Prüfungen und Verbote solcher Transaktionen ermöglichen.

Zippel transportiert Container und Stückgut – darunter Paletten, Maschinen und Möbel – von den Seehäfen Hamburg und Bremerhaven zu Industrie- und Handelszentren in Ostdeutschland sowie ins europäische Ausland. An Terminals in Berlin, Schkopau (Sachsen-Anhalt) und Elsterwerda (Brandenburg) hält das Unternehmen laut einem Bericht des „Handelsblatts“ Umschlagsanteile zwischen 35 und 90 Prozent. Zippel befördert Waren per Bahn, Schiff und Lastwagen und beschäftigt rund 350 Mitarbeiter.

Cosco zählt gemessen am Transportvolumen zu den größten Reedereien weltweit und ist bereits mit 24,99 Prozent am Hamburger Containerterminal Tollerort beteiligt. Dieser Einstieg hatte 2022 in der damaligen Bundesregierung zu intensiven politischen Debatten geführt; am Ende wurde ein Anteil knapp unterhalb der 25-Prozent-Schwelle erlaubt. Während das Bundeskartellamt den Erwerb der Zippel-Anteile im Februar aus wettbewerbsrechtlicher Sicht passieren lassen wollte, meldete der Verfassungsschutz im weiteren Verfahren Sicherheitsbedenken an. Zippel-Chef Plaß erklärte, er nehme den Beschluss der Regierung zur Kenntnis, habe sich aber ein anderes Ergebnis gewünscht.

Externe Prüfer sehen Wiener MAK nach Raubüberfall ohne Fehlverhalten

08.10.2026


Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.

Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.

Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.

Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.