
Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich hat mit einer klaren Zweidrittelmehrheit eine Gesetzesänderung angenommen, die Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler verpflichtet, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen. Damit verlieren Institutionen ihr bisheriges Recht, Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas den Zugang grundsätzlich zu verwehren. Ausgenommen von der neuen Pflicht bleiben psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse. Das Votum reiht Zürich in eine wachsende Gruppe von Kantonen ein, die die Duldung von Sterbehilfe gesetzlich regeln.
Die neue Regelung trifft insbesondere rund 30 private christliche Heime im Kanton, die Sterbehilfe aus weltanschaulichen Gründen bislang ausgeschlossen hatten. Sie müssen künftig entweder mit der Präsenz von Sterbehilfeorganisationen leben oder ihren Betrieb in einen Kanton verlegen, der keine entsprechende Pflicht kennt. Markus Schaaf, Heimleiter des christlich geprägten Zentrums Rämismühle in Zell und prominente Stimme im Nein-Lager, hält einen Wegzug aktuell jedoch nicht für das naheliegende Szenario. Er geht davon aus, dass die meisten betroffenen Häuser versuchen werden, ihre Haltung "so weit wie möglich weiterhin zu leben" und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Mit dem Entscheid verändert sich auch der Rahmen für Ärztinnen und Ärzte in Zürcher Spitälern. Diese Häuser sind nun gehalten, Sterbebegleitende zuzulassen, nachdem kritische Stimmen im Vorfeld vor möglichen Spannungen zwischen Palliativpflege und Suizidhilfe im Spitalsetting gewarnt hatten. Die Zürcher Kantonsregierung hatte die Vorlage vor diesem Hintergrund abgelehnt; die Mehrheit im Kantonsrat stellte sich hingegen hinter das Gesetz. Befürworter wie Vertreter von SP, GLP, Grünen und Mitte werten das deutliche Ja als Ausdruck eines verbreiteten Bedürfnisses nach gestärkter Selbstbestimmung am Lebensende.
Mit dem Zürcher Entscheid verschiebt sich die landesweite Praxis weiter in Richtung einer flächendeckenden Duldung von Sterbehilfe in Institutionen. In den Kantonen Genf und Wallis gilt bereits eine allgemeine Pflicht für alle Spitäler und Heime, assistierten Suizid zu erlauben, während in der Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden öffentlich beauftragte Institutionen dazu verpflichtet sind. Auch andere Kantone diskutieren vergleichbare Regeln; in Nidwalden und Solothurn haben die Parlamente entsprechende Bestimmungen bereits beschlossen. Im Kanton Zürich beginnt nun für Heime und Spitäler – insbesondere für Einrichtungen mit religiöser Trägerschaft – eine Phase der praktischen Umsetzung, in der sie ihre internen Abläufe und ihr Werteverständnis mit den neuen rechtlichen Vorgaben in Einklang bringen müssen.
Die niederösterreichische Volkspartei hat mehr als drei Jahre vor der nächsten Landtagswahl zentrale Weichen gestellt und setzt dabei konsequent auf Kontinuität. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wurde vom Landesparteivorstand einstimmig zur Spitzenkandidatin für den Urnengang Anfang Jänner 2028 nominiert. Damit vertraut die ÖVP erneut auf ihre langjährige Landeschefin, die den von ihr ausgerufenen „eigenständigen, niederösterreichischen Weg“ mit den Leitmotiven Leistung, Eigenverantwortung und Hausverstand fortführen will.
Flankiert wird Mikl-Leitner von einem weitgehend bekannten Spitzenteam. Zum siebenköpfigen Führungskreis zählen Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Landesrat Anton (Toni) Kasser, Landtagspräsident Karl Wilfing, Klubobmann Kurt Hackl sowie Landesgeschäftsführer Matthias Zauner. Der entsprechende Beschluss zur Landesliste fiel ebenfalls einstimmig. Innerparteilich soll das Signal innerer Geschlossenheit helfen, sich frühzeitig auf ein erwartbar knappes Duell mit der FPÖ einzustellen.
Bei der Wahlorganisation kehrt die Partei zu einem Modell zurück, das in den vergangenen Monaten intern intensiv diskutiert wurde: In den Regionalwahlkreisen entscheiden wieder Vorzugsstimmen über die Reihung der Kandidaten. Eine Besonderheit ist ein Bonus von fünf Prozent für amtierende Landtagsabgeordnete, berechnet auf Basis der im jeweiligen Wahlkreis abgegebenen ÖVP-Stimmen. Der Schritt verschafft etablierten Mandataren einen spürbaren Startvorteil gegenüber neuen Bewerbern und trägt zugleich der Mobilisierungsstärke einzelner Teilorganisationen wie dem Bauernbund Rechnung.
Politisch rückt die Landespartei neben der strategischen Wahlvorbereitung in den kommenden Monaten vor allem die Themen Wirtschaft, Arbeit, Gesundheit und Kinderbetreuung in den Vordergrund. Mit einer bereits eingerichteten Taskforce Wirtschaft sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und Verwaltungsabläufe im Land langfristig gestrafft werden. Der Gesundheitsplan 2040+ bleibt als groß angelegtes Reformprojekt im Zentrum der Regierungsarbeit. Im Hintergrund bleibt der Druck hoch: Bei der Landtagswahl 2023 war die ÖVP auf 39,93 Prozent zurückgefallen, die FPÖ hatte 24,19 Prozent erreicht; aktuelle Umfragen deuten auf einen weiter schrumpfenden Abstand hin und lassen für 2028 ein deutlich engeres Rennen erwarten, in dem neue Mehrheitskonstellationen möglich werden könnten.