Ehemaliger Verfassungsschützer Ott schweigt im eigenen Prozess gegen Journalistin

12.03.2026


Am Wiener Landesgericht ist ein von Egisto Ott angestrengtes Verfahren gegen die Chefredakteurin des Nachrichtenmagazins „profil“, Anna Thalhammer, in ungewöhnlichen Szenen geendet. Der ehemalige Chefinspektor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte Thalhammer wegen übler Nachrede geklagt – verweigerte im eigenen Prozess dann jedoch konsequent jede Aussage. Die Richterin zeigte sich sichtbar irritiert und vertagte die Verhandlung auf Herbst.

Bereits zu Beginn der Verhandlung war Ott aus dem Saal verwiesen worden, nachdem er die Richterin wiederholt unterbrochen hatte. Als er später als Zeuge einvernommen werden sollte, beantwortete er keine einzige Frage. Auf die Versuche der Vorsitzenden Nicole Baczak, den Hintergrund seiner Privatanklage zu klären, reagierte er lediglich mit dem Hinweis: „Ich entschlage mich der Aussage. Nach der StPO.“ Die Richterin entgegnete darauf: „Warum sitzen wir dann da, wenn Sie nicht reden wollen? Was soll das dann da?“

Im Hintergrund steht ein weiteres, deutlich größeres Verfahren gegen den früheren Verfassungsschützer. Gegen Ott läuft am Wiener Landesgericht ein Prozess wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiterer Delikte. Der Spionage-Prozess ist vorerst bis 20. Mai anberaumt, Ott weist sämtliche Vorwürfe kategorisch zurück. Beobachter sehen in der auffälligen Zurückhaltung im Verfahren gegen Thalhammer einen möglichen Versuch, sich nicht durch Aussagen in einem Verfahren in dem anderen zu belasten.

Die Richterin will nun klären lassen, ob Ott sich in der Privatklage überhaupt auf ein Entschlagungsrecht berufen kann. Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 20. Oktober soll der gesamte Gerichtsakt zum Spionage-Verfahren beigezogen werden. Auf dieser Grundlage will das Gericht prüfen, ob dem Ex-BVT-Chefinspektor das Recht zusteht, die Aussage zu verweigern. Sollte sich herausstellen, dass kein Entschlagungsrecht besteht und Ott dennoch weiterhin schweigt, könnten für ihn prozessuale Konsequenzen drohen. Für Thalhammer und das Magazin „profil“ bleibt damit vorerst offen, ob und wann der Kern der Vorwürfe im Rahmen der Privatanklage überhaupt verhandelt wird.

Generationenwechsel im Blick: Seilbahnwirtschaft erhöht Löhne und Lehrlingsentschädigungen

05.04.2026


Die Beschäftigten in der österreichischen Seilbahnwirtschaft können mit Beginn der kommenden Saison mit einem spürbaren Lohnplus rechnen. Für rund 17.000 bis 17.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in etwa 250 Seilbahnunternehmen steigen die Gehälter im Kollektivvertrag im Schnitt um knapp 3,6 Prozent. Der Abschluss liegt damit über der zuletzt ausgewiesenen Inflationsrate von rund 3,1 Prozent. Zusätzlich zur prozentuellen Anhebung wurde ein Sockelbetrag von mindestens 80 Euro vereinbart, der insbesondere niedrigere Einkommen stärker entlasten soll.

Der neue Kollektivvertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April 2027 und hebt den Einstiegslohn auf 2.218 Euro brutto pro Monat an. In der Branche, die vor allem in den Tourismusregionen als wichtiger Arbeitgeber gilt und zu saisonalen Spitzenzeiten rund 17.500 Personen beschäftigt, ist der Abschluss auch ein Signal an den Arbeitsmarkt. Die höheren Einstiegsgehälter sollen dazu beitragen, die Attraktivität der Berufe rund um den Seilbahnbetrieb zu erhöhen und Personalengpässen vorzubeugen.

Überdurchschnittlich profitieren Lehrlinge und Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen. Ihre Entgelte steigen um knapp 3,7 Prozent und damit etwas stärker als die durchschnittlichen Erhöhungen. Die zuständige Gewerkschaft vida verweist darauf, dass gut ausgebildete Nachwuchskräfte entscheidend seien, um Sicherheit und Qualität im Seilbahnbetrieb langfristig zu sichern. Angesichts eines sich abzeichnenden Generationenwechsels in vielen Betrieben soll der stärkere Fokus auf Lehrlingsentschädigungen sicherstellen, dass fachliches Know-how und die Bindung an den Beruf erhalten bleiben.

Kajetan Uriach, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft vida in Salzburg, hebt in diesem Zusammenhang sowohl die Bedeutung des Nachwuchses als auch die Stabilität der Sozialpartnerschaft in der Branche hervor. Die Verhandlungen seien von gegenseitigem Respekt geprägt gewesen und hätten gezeigt, dass sich die Sozialpartner in dieser für Österreich wichtigen Tourismus- und Dienstleistungsbranche auf Augenhöhe begegnen. In einem Umfeld wirtschaftlicher Unsicherheiten wird der Abschluss damit auch als Bestätigung gesehen, dass das kollektivvertragliche System in der Seilbahnwirtschaft weiterhin funktioniert und einen Ausgleich zwischen Unternehmensinteressen und Beschäftigtensicherheit ermöglicht.