Grasser-Verfahren: Zehn Gläubiger, Millionenforderungen und ein unspektakulärer Gerichtstermin

13.04.2026


Im Privatkonkursverfahren des früheren österreichischen Finanzministers Karl-Heinz Grasser stehen Forderungen in Millionenhöhe im Raum. Beim Bezirksgericht Kitzbühel wurden laut Gläubigerschutzverband KSV1870 Forderungen von deutlich über 30 Millionen Euro angemeldet, in einem Verfahrensteil ist von insgesamt rund 35,6 Millionen Euro die Rede. Insolvenzverwalter Herbert Matzunski aus Innsbruck erkennt davon nach aktuellem Stand rund 23,1 Millionen Euro an. Grassers Anwalt Thomas Payer rechnet damit, dass „deutlich über 22 Millionen“ Euro formell bestätigt werden.

Zu der sogenannten Prüfungstagsatzung in Kitzbühel erscheint Grasser selbst nicht. Der Ex-Minister sei zur Teilnahme nicht verpflichtet und könne „nichts beitragen“, begründet Payer die Entscheidung. Es handle sich um einen üblichen, eher unspektakulären Termin, der in etwa einer halben Stunde erledigt sein dürfte und in dem ausschließlich die eingebrachten Forderungen behandelt werden. Zehn Gläubiger haben Ansprüche angemeldet, der mit Abstand größte Gläubiger ist die Republik Österreich, die unter anderem rund 12,7 Millionen Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren sowie 7,9 Millionen Euro an Steuerforderungen geltend macht.

Zur Masse gehören auch persönliche Vermögenswerte des 57-Jährigen: So wurde eine Uhr Grassers vom Insolvenzverwalter um 25.000 Euro verkauft, zudem ist seine Lebensversicherung aufgelöst worden. In einem weiteren Verfahren in Liechtenstein wird ein Geldwäsche-Komplex geprüft. Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt; er wollte sich über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen entschulden.

Grasser lebt in Kitzbühel und befindet sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und einem daran anschließenden, siebenmonatigen Haftaufenthalt in Innsbruck nun im elektronisch überwachten Hausarrest. Er trägt eine Fußfessel und geht derzeit einer Arbeit in der Gamsstadt nach. Der ehemalige FPÖ-Politiker, später der ÖVP nahestehend, war von 2000 bis 2007 Finanzminister. Gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, sowie der gemeinsamen Tochter wohnt er auf einem Anwesen in Kitzbühel.

Semperit-Übernahmeofferte: Vorstand und Aufsichtsrat skizzieren Pro und Contra

04.05.2026


Die Semperit AG Holding hat ihre mit Spannung erwartete Stellungnahme zum freiwilligen Übernahmeangebot der B&C Holding Österreich GmbH vorgelegt – ohne eine klare Empfehlung für oder gegen die Annahme auszusprechen. In der am 4. Mai 2026 veröffentlichten Äußerung arbeitet der Vorstand die aus seiner Sicht wesentlichen Argumente beider Seiten heraus und beschreibt das Papier ausdrücklich als Orientierungshilfe für die Aktionärinnen und Aktionäre. Der Aufsichtsrat schließt sich der Analyse an und verzichtet ebenfalls auf eine eigene Annahme- oder Ablehnungsempfehlung.

Kern der Offerte ist ein Angebotspreis von 15,00 Euro je Aktie. Damit verbindet sich laut Semperit eine Prämie von 25,2% auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 17. März 2026, also den Kurs vor Bekanntgabe des Angebots. Der Vorstand verweist zudem darauf, dass der angebotene Preis über den historischen Durchschnittskursen der Semperit-Aktie liegt und Investoren einen Ausstieg ermöglicht, der nicht von der jeweils gegebenen Marktliquidität abhängt – ein Argument vor allem für Anteilseigner mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf oder begrenztem Anlagehorizont.

Dem stellt das Management deutliche Vorbehalte gegenüber. So liegt der Angebotspreis nach der veröffentlichten Stellungnahme unter dem Buchwert von 20,20 Euro je Aktie. Außerdem verweisen Vorstand und Aufsichtsrat auf aktuelle Analystenschätzungen von bis zu 22,00 Euro je Aktie. Aus ihrer Sicht bildet die Offerte damit nicht das volle mittel- bis langfristige Wertsteigerungspotenzial des Unternehmens ab. Wer das Angebot annimmt, verzichtet zugleich auf mögliche zukünftige Ertragschancen, falls sich Geschäft und Marktumfeld günstiger entwickeln sollten.

Ob die Annahme wirtschaftlich sinnvoll ist, hänge daher maßgeblich von der individuellen Situation der Anleger ab, betont Semperit. Eine Rolle spielten insbesondere der persönliche Anschaffungspreis, der geplante Anlagehorizont, der eigene Liquiditätsbedarf und steuerliche Überlegungen, ebenso wie Erwartungen an die weitere Entwicklung des Unternehmens und der Märkte. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären, ihre persönlichen Verhältnisse sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf fachkundigen Rat einzuholen. Die vollständigen Äußerungen zum Angebot sind auf der Semperit-Website im Investor-Relations-Bereich abrufbar; der nächste wichtige Termin im Finanzkalender ist die Quartalsmitteilung am 13. Mai 2026.