
Der Tod eines psychisch kranken Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg entwickelt sich zu einer Belastungsprobe für das Justizressort. Die grüne Justizsprecherin und frühere Ministerin Alma Zadić wirft der amtierenden Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) schwere Versäumnisse im Umgang mit dem Insassen sowie in der späteren Aufarbeitung des Falls vor. Der Mann war im Dezember 2025 nach einem außer Kontrolle geratenen Häftlingstransport verstorben; zuvor hatte er bei einer Amtshandlung in der Anstalt Verletzungen erlitten.
Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung Sporrers geht hervor, dass bei der Verlegung des Häftlings von der Justizanstalt Stein nach Hirtenberg justizintern keine Hinweise auf dessen psychische Erkrankung übermittelt wurden. Wörtlich heißt es, Stein habe „aus Gründen der Sicherheit einen Antrag von Amts wegen auf Vollzugsortsänderung in die Justizanstalt Hirtenberg eingebracht. Darin waren keine Hinweise auf eine psychische Beeinträchtigung des Strafgefangenen enthalten“. Auf Basis dieses Antrags prüfte und bewilligte die Generaldirektion für den Strafvollzug die Verlegung.
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik von Zadić an. Sie fragt, warum die Justizanstalt Stein psychiatrische Auffälligkeiten des Insassen verschwiegen habe, obwohl die Justizanstalt Hirtenberg über keinen stationären psychiatrischen Dienst verfügt und dies einer Verlegung dorthin entgegengestanden hätte. Aus ihrer Sicht gibt es nicht nur Unklarheiten beim Ablauf des Transports und bei der Amtshandlung in Hirtenberg, sondern auch bei der internen Informationskette und Risikobewertung.
Zusätzlichen politischen Zündstoff liefert der Umgang mit den beteiligten Bediensteten. Laut Justizministerium sind sämtliche Beamtinnen und Beamten, darunter auch ein zwischenzeitlich vorläufig suspendierter Mitarbeiter der Justizanstalt Hirtenberg, inzwischen wieder im Dienst. Sporrer verweist darauf, dass die betreffenden Beamten vorerst von Einsatz- und Kommandofunktionen abgezogen wurden. Zadić hingegen bemängelt fehlende oder unzureichende Konsequenzen und stellt die Frage nach strukturellen Lehren aus dem Todesfall, sowohl im Vollzug als auch auf Ebene des Ministeriums.

Die Beschäftigten in der österreichischen Seilbahnwirtschaft können mit Beginn der kommenden Saison mit einem spürbaren Lohnplus rechnen. Für rund 17.000 bis 17.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in etwa 250 Seilbahnunternehmen steigen die Gehälter im Kollektivvertrag im Schnitt um knapp 3,6 Prozent. Der Abschluss liegt damit über der zuletzt ausgewiesenen Inflationsrate von rund 3,1 Prozent. Zusätzlich zur prozentuellen Anhebung wurde ein Sockelbetrag von mindestens 80 Euro vereinbart, der insbesondere niedrigere Einkommen stärker entlasten soll.
Der neue Kollektivvertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April 2027 und hebt den Einstiegslohn auf 2.218 Euro brutto pro Monat an. In der Branche, die vor allem in den Tourismusregionen als wichtiger Arbeitgeber gilt und zu saisonalen Spitzenzeiten rund 17.500 Personen beschäftigt, ist der Abschluss auch ein Signal an den Arbeitsmarkt. Die höheren Einstiegsgehälter sollen dazu beitragen, die Attraktivität der Berufe rund um den Seilbahnbetrieb zu erhöhen und Personalengpässen vorzubeugen.
Überdurchschnittlich profitieren Lehrlinge und Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen. Ihre Entgelte steigen um knapp 3,7 Prozent und damit etwas stärker als die durchschnittlichen Erhöhungen. Die zuständige Gewerkschaft vida verweist darauf, dass gut ausgebildete Nachwuchskräfte entscheidend seien, um Sicherheit und Qualität im Seilbahnbetrieb langfristig zu sichern. Angesichts eines sich abzeichnenden Generationenwechsels in vielen Betrieben soll der stärkere Fokus auf Lehrlingsentschädigungen sicherstellen, dass fachliches Know-how und die Bindung an den Beruf erhalten bleiben.
Kajetan Uriach, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft vida in Salzburg, hebt in diesem Zusammenhang sowohl die Bedeutung des Nachwuchses als auch die Stabilität der Sozialpartnerschaft in der Branche hervor. Die Verhandlungen seien von gegenseitigem Respekt geprägt gewesen und hätten gezeigt, dass sich die Sozialpartner in dieser für Österreich wichtigen Tourismus- und Dienstleistungsbranche auf Augenhöhe begegnen. In einem Umfeld wirtschaftlicher Unsicherheiten wird der Abschluss damit auch als Bestätigung gesehen, dass das kollektivvertragliche System in der Seilbahnwirtschaft weiterhin funktioniert und einen Ausgleich zwischen Unternehmensinteressen und Beschäftigtensicherheit ermöglicht.