Korruptionsskandal im KVR: Staatsanwaltschaft will 850.000 Euro abschöpfen

12.06.2026


Der Korruptionsskandal in der Münchner Ausländerbehörde zieht immer weitere Kreise. Die Staatsanwaltschaft München I hat eine zweite Anklage im Zusammenhang mit mutmaßlich illegal erteilten Aufenthaltsgenehmigungen erhoben. Im Mittelpunkt steht eine ehemalige Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats (KVR), die für die Ausländerbehörde tätig war, sowie zwei weitere Männer. Die Ermittler sprechen von einem bandenmäßig organisierten System, mit dem ausländischen Staatsangehörigen gegen Bezahlung ein rechtswidriger Aufenthalt in Deutschland ermöglicht worden sein soll.

Der 36 Jahre alten Ex-Beschäftigten der Behörde wird Bestechlichkeit in 85 Fällen vorgeworfen. In Tateinheit soll sie gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust haben; in einem Großteil der Fälle kommt nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Verdacht gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung hinzu. Die Frau soll Aufenthaltsgenehmigungen und sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Profitiert haben sollen vor allem vietnamesische Staatsangehörige.

Die beiden mitangeklagten Männer im Alter von 31 und 34 Jahren sollen laut Anklage gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust und Beihilfe zur Bestechlichkeit geleistet haben. Gegen einen der beiden besteht zusätzlich der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung. Nach Darstellung der Ermittler sollen vietnamesische Antragsteller für die unrechtmäßigen Aufenthaltstitel jeweils Geldbeträge im fünfstelligen Bereich gezahlt haben. Insgesamt will die Staatsanwaltschaft im anstehenden Prozess mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.

Bereits bei einer früheren Razzia stellten die Ermittler rund 100.000 Euro Bargeld sowie etwa 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber sicher. Die neue Anklage reiht sich in einen größeren Tatkomplex ein: In einem ersten Verfahren waren im Januar zwei ehemalige städtische Mitarbeiter rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Mit der nun erhobenen Anklage rückt die Frage stärker in den Fokus, in welchem Ausmaß behördeninterne Kontrollmechanismen versagt haben – und wie die Stadt künftig verhindern will, dass Aufenthaltstitel zur Ware auf einem illegalen Markt werden.

Schweizer Franken dominiert verbliebene Fremdwährungskredite in Österreich

11.06.2026


Der österreichische Markt für Fremdwährungskredite an private Haushalte ist nahezu ausgetrocknet. Laut aktueller Erhebung der Finanzmarktaufsicht (FMA) sank das wechselkursbereinigte Volumen im ersten Quartal 2026 um weitere 4,0 Prozent auf 5,09 Milliarden Euro. Damit entfallen nur noch 2,8 Prozent aller Kredite an private Haushalte auf Finanzierungen in Fremdwährung. Vor rund zwei Jahrzehnten zählte dieses Segment noch zu den Wachstumstreibern im Kreditgeschäft der Banken.

Auslöser für den Rückzug war der von der FMA im Herbst 2008 verhängte Neuvergabestopp für Fremdwährungskredite. Seit damals ist das Volumen dieser Kredite wechselkursbereinigt um 44,4 Milliarden Euro oder 92 Prozent geschrumpft. Auf dem Höhepunkt des Booms im Jahr 2006 waren nach FMA-Angaben fast ein Drittel (32 Prozent) aller aushaftenden Haushaltskredite in Fremdwährung denominiert. In der Finanzkrise 2008 entwickelte sich diese Konzentration zu einem Risiko für den gesamten österreichischen Bankensektor.

Heute bestehen praktisch alle verbliebenen Fremdwährungskredite – 99,1 Prozent – in Schweizer Franken, der Rest entfällt nahezu vollständig auf Kredite in japanischen Yen. Damit bleibt für Kreditnehmer das Wechselkursrisiko zentral. Der Schweizer Franken notierte im ersten Quartal 2026 im Durchschnitt bei rund 0,9194 je Euro; seit 2008 hat er gegenüber der Gemeinschaftswährung um etwa 80 Prozent aufgewertet. Diese deutliche Aufwertung hat in der Vergangenheit die Schuldenlast vieler Kreditnehmer erhöht, die ursprünglich auf Zinsvorteile gesetzt hatten.

Die FMA geht davon aus, dass der überwiegende Teil der noch aushaftenden Fremdwährungskredite zwischen 2029 und 2033 endfällig wird. Die Aufsicht fordert Banken auf, proaktiv zumindest einmal jährlich das Gespräch mit betroffenen Kundinnen und Kunden zu suchen. Kreditnehmer wiederum sollten diese Angebote nachdrücklich wahrnehmen, um rechtzeitig Optionen zur Risikobegrenzung – etwa Laufzeit- oder Strukturänderungen – zu prüfen. Damit könnte der lange, bereits seit der Finanzkrise laufende Abbau der Fremdwährungsengagements in den kommenden Jahren geordnet zu Ende geführt werden.