
Der Akara Swiss Diversity Property Fund PK, verwaltet von Swiss Prime Site Solutions, will sein Wachstum mit einer weiteren Kapitalerhöhung beschleunigen. Nach der deutlich überzeichneten 17. Kapitalerhöhung im Juni 2026 plant der Immobilienfonds im November seine 18. Kapitalerhöhung. Angestrebt wird eine Kapitalaufnahme im Umfang von CHF 150 bis 200 Millionen. Die Zeichnungsfrist soll voraussichtlich von Mittwoch, 11. November, bis Dienstag, 1. Dezember 2026 dauern, die Liberierung der neuen Fondsanteile ist für Freitag, 11. Dezember 2026 vorgesehen. Die detaillierten Emissionskonditionen werden vor Beginn der Zeichnungsfrist veröffentlicht.
Die neue Kapitalrunde folgt auf ein solides erstes Halbjahr 2026, in dem der Akara Fund nach eigenen Angaben seine stabile Entwicklung bestätigt hat. Der Fonds erzielte in den ersten sechs Monaten eine Anlagerendite von 2,56 Prozent und erhöhte die Mietzinseinnahmen um über 9 Prozent auf rund CHF 54 Millionen. Das Immobilienportfolio wurde durch den gezielten Erwerb von sieben Liegenschaften mit einem Fair Value von rund CHF 288 Millionen ausgebaut. Per 30. Juni 2026 umfasste der Fonds damit insgesamt 150 Liegenschaften mit einem Marktwert von CHF 3,32 Milliarden.
Parallel zum Portfoliowachstum konnte der Fonds die Effizienz seiner Bestände steigern. Sowohl die Brutto- als auch die Nettorendite der fertigen Bauten legten im Berichtszeitraum zu. Gleichzeitig senkte der Akara Fund seine Fremdfinanzierungsquote auf 20,73 Prozent. Damit verschafft sich der Immobilienfonds zusätzlichen Spielraum für weiteres Wachstum, ohne die Verschuldung stark auszuweiten. Die geplante Kapitalerhöhung soll diese Strategie unterstützen und die Basis für eine Fortsetzung des ausgerichteten, nachhaltigen Ausbaus des Portfolios legen.
Die 18. Kapitalerhöhung erfolgt unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteilinhaber. Sollten nach Ablauf der Bezugsfrist freie Bezugsrechte verbleiben, können auch neue Investoren am Fonds partizipieren. Vor Beginn der Zeichnungsfrist haben Anleger zudem die Möglichkeit, mittels Pre-Commitments ihre Chancen auf eine Zuteilung zu erhöhen. Der Fonds verweist auf eine Projektpipeline im mittleren dreistelligen Millionenbereich bis in die nächste Dekade, für deren Umsetzung die nun geplante Kapitalaufnahme eine zentrale Grundlage bilden soll.

Die Festnahme des freien Journalisten Michael Bonvalot bei einer Versammlung in Steyr entwickelt sich in Österreich zu einem politischen Streitfall über das Verhältnis von Polizei, Demonstrationsrecht und Pressefreiheit. Bonvalot wollte nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag über einen „Aufmarsch der rechten Verschwörungsszene“ berichten, als er trotz gültigem Presseausweis von Einsatzkräften abgeführt wurde. Inzwischen ist ein Video des Vorfalls online, das die Debatte zusätzlich anheizt.
Steyrs Bürgermeister Markus Vogl (SPÖ) machte den Einsatz beim Sicherheitsgipfel mit der Polizei zum Thema und sprach von einem Vorgang, der „schwer zu verdauen“ sei. Nicht nur die Versammlungsfreiheit sei ein „hohes Gut“, betonte er, sondern ebenso die Pressefreiheit. Journalisten müssten bei solchen Einsätzen genauso geschützt werden wie Demonstrationsteilnehmer. Laut Vogl hatte Bonvalot aus rund 50 Metern Abstand berichten sollen und sich mit einem gültigen Presseausweis ausgewiesen.
Der Bürgermeister knüpfte seine Kritik an eine breitere Auseinandersetzung über die seit Jahren stattfindenden sonntäglichen Aufmärsche in Steyr. Diese sogenannten Spaziergänge, deren jüngste Ausgabe die 300. gewesen sein soll, hätten sich nach seinen Worten „bedauerlicherweise zu einer Anlaufstelle für demokratiefeindliche Gruppen“ entwickelt – mit prominenter Beteiligung von Szenefiguren wie Gottfried Küssel und Ken Jebsen. Während die Polizei bislang keine Gründe für ein Verbot dieser Versammlungen gesehen habe, entstehe nun der Eindruck, dass gegenüber einem Berichterstatter mit „zweierlei Maß“ gemessen werde. Vogl fordert von der Exekutive daher „vertrauensbildende Maßnahmen“; der Eindruck, polizeijuristische Einschätzungen gälten nicht für alle gleich, sei „untragbar“.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) stellte sich demonstrativ hinter die Einsatzkräfte. Er verteidigte das Vorgehen der Polizei am Donnerstag als „verhältnismäßig und korrekt“ und widersprach damit der Darstellung, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Arbeit der Medien. Details zu der Einsatzbewertung blieben zunächst knapp, doch die veröffentlichten Videoaufnahmen dürften sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern der Polizei genau analysiert werden. Während Vogl betont, er wolle trotz der guten bisherigen Zusammenarbeit mit der Polizei „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, signalisiert das Innenministerium Rückendeckung für die Einsatzlinie vor Ort – ein Spannungsfeld, das die Diskussion über die Grenzen und den Schutz journalistischer Arbeit bei Demonstrationen weiter befeuern dürfte.