Pilz im Visier der Justiz: Staatsanwaltschaft Linz ermittelt, Pilnacek-Buch vor zweiter Instanz

08.10.2026


Gegen den ehemaligen Nationalratsabgeordneten und Medienunternehmer Peter Pilz verdichten sich die juristischen Probleme. Die Staatsanwaltschaft Linz prüft den Verdacht, dass Pilz in zwei Fällen unter Wahrheitspflicht falsch ausgesagt haben könnte. Parallel dazu geht der Zivilprozess um sein Pilnacek-Buch in die zweite Instanz, nachdem Pilz und sein Verlag Zackmedia mit einem weitreichenden Vergleichsvorschlag bislang nicht zum Ziel gekommen sind.

Im Zentrum der neuen Ermittlungen steht eine heikle Weisung im Zusammenhang mit der Eurofighter-Affäre. Pilz soll 2018 vom damaligen Eurofighter-Staatsanwalt und heutigen Richter Michael Radasztics von einer Weisung erfahren haben, wonach Aktenteile aus Gründen der nationalen Sicherheit zurückgestellt oder zurückgegeben werden mussten. 2019 sagte Pilz als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Radasztics aus, 2022 schilderte er diese Einvernahme vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss. Dort erklärte er laut Medienberichten, er habe auf die Frage, ob Radasztics ihm eine Weisung verraten habe, „wahrheitsgemäß verneint“. Ausgelöst wurden die nun laufenden Ermittlungen durch eine Anzeige des ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger im Mai; zuständig ist die Staatsanwaltschaft Linz, bei der bereits ein weiteres Verfahren gegen Pilz wegen scharfer Kritik an der Staatsanwaltschaft Krems anhängig ist.

Die Personalie Radasztics spielt dabei eine zentrale Rolle. Der frühere Staatsanwalt führte jahrelang das Eurofighter-Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien, bevor er mit 1. Jänner 2023 an das Wiener Straflandesgericht wechselte. Gegen ihn war in der Vergangenheit wegen der Weitergabe einer Weisung eine Disziplinaranzeige eingebracht worden; im Mai 2023 erhielt er dafür eine Disziplinarstrafe, nachdem er den Informationsfluss an Pilz eingeräumt hatte. Genau diese Schnittstelle zwischen vertraulicher Weisung und politischer Aufklärungsarbeit bildet nun den Kern des Falschaussage-Verdachts gegen Pilz, den die Ermittler in Linz prüfen.

Parallel zur strafrechtlichen Dimension muss sich Pilz in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung wegen seines im Februar 2025 erschienenen Buches über den verstorbenen Ex-Sektionschef Christian Pilnacek verantworten. Darin hatte er vier Beamten vorgeworfen, Teil eines „türkisen Putztrupps“ zur Vertuschung der Umstände von Pilnaceks Tod zu sein. Die Betroffenen klagten wegen übler Nachrede und waren in erster Instanz erfolgreich: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die schweren Vorwürfe als nicht erbracht an, der Verlag sollte 57.000 Euro Schadenersatz zahlen und das Buch vom Markt nehmen. Gegen dieses Urteil geht die Sache nun in die zweite Instanz – verhandelt werden soll laut Berichten von jenem Senat, der in der Falschaussage-Causa den früheren ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz in zweiter Instanz freigesprochen hatte.

Zackmedia versucht unterdessen, das finanzielle Risiko zu begrenzen. Nach Informationen aus Prozesskreisen bot der Verlag an, sowohl Band 1 als auch Band 2 des Pilnacek-Buchs nicht weiter zu vertreiben, die Vorwürfe gegen drei der vier klagenden Beamten nicht mehr zu wiederholen und einschlägige Artikel auf der eigenen Plattform zu löschen. Ausgenommen von diesem Vorschlag sind demnach Bundespolizeidirektor Michael Takacs sowie ein ehemaliger Kriminalbeamter, der in einem anderen Verfahren gegen Zackmedia vorgeht; über sie will Pilz weiter berichten. Offen bleibt zudem die Frage der Prozesskosten, die im Fall einer rechtskräftigen Bestätigung des Urteils fällig würden. Laut Berichten schlug der Verlag vor, diese Kosten von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) tragen zu lassen – exakt jener Gewerkschaft, der Pilz zuvor öffentlich vorgeworfen hatte, Teil eines Netzwerks zu sein.

Jugendkriminalität und Sozialstaat im Fokus: Wallner skizziert Kurs für Herbstverhandlungen

08.10.2026


Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.

Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.

In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.

Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.

Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.