Regierung verhandelt über elektronische Überwachung von Gewalt- und Extremismusverdächtigen

07.04.2026


Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) drängt auf die Einführung von elektronischen Fußfesseln für zwei Gruppen, die er als besonders sicherheitsrelevant einstuft: Hochrisiko-Gefährder gegen Frauen und islamistische Gefährder. Beide Maßnahmen sollen nach seinen Vorstellungen in einem gemeinsamen Paket beschlossen werden. In der Regierung gebe es dazu „sehr gute Gespräche“, sagte Karner in einem Interview mit der Austria Presse Agentur (APA). Ziel sei es, Personen mit hohem Gefährdungspotenzial enger zu überwachen und damit präventiv einzugreifen.

Parallel dazu arbeitet das Innenministerium an einer Neuordnung der Familienzusammenführung für Asylberechtigte. Der aktuell geltende Stopp läuft mit Mitte des Jahres aus. Karner will den Familiennachzug künftig über die Niederlassungsverordnung steuern, obwohl es dazu rechtliche Bedenken gibt. Er zeigt sich dennoch überzeugt, dass eine solche Regelung juristisch halten werde. Für den Start stellte der Minister eine „sehr niedrige Quote“ in Aussicht und betonte, man müsse berücksichtigen, wie viele Plätze vergeben werden könnten, ohne Gesellschaft und zentrale Versorgungssysteme zu überlasten.

Als Instrument zur Steuerung verweist Karner auf ein Integrationsbarometer, mit dem gemessen werden solle, welcher Spielraum in einzelnen Regionen besteht. In Wien sieht der Minister angesichts hoher Flüchtlingszahlen zunächst weniger Kapazität für zusätzlichen Familiennachzug. Wie bei anderen Zuwanderungsgruppen soll es Abstimmungen mit den Bundesländern geben, um zu klären, welche Quoten jeweils übernommen werden können. Die FPÖ kritisiert die Pläne als unzureichend und warnt vor einer unkontrollierten Kettenmigration durch den Familiennachzug.

Auch im Bereich der digitalen Regulierung kündigt Karner weitere Schritte an. Er begrüßt die Einigung in der Regierung auf ein Social-Media-Verbot für Kinder bis 14 Jahre. Angesichts zunehmender Fälle von Hasskriminalität, bei denen Täter und Opfer immer jünger würden, sei dies ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus befürwortet der Innenminister eine Klarnamen-Pflicht in sozialen Netzwerken, die er als „sinnvoll und richtig“ einstuft. Konkrete Gesetzesvorschläge zu Fußfesseln, Familiennachzug und Online-Regulierung liegen noch nicht vor, die politischen Linien sind jedoch abgesteckt.

SalzburgMilch übernimmt operative Führung der Pinzgau Milch

03.04.2026


Die Bundeswettbewerbsbehörde hat den Weg für eine engere Zusammenarbeit zweier zentraler Molkereibetriebe im Bundesland Salzburg freigemacht. Die SalzburgMilch GmbH und die Pinzgau Milch Produktions GmbH dürfen ihre seit Langem diskutierte „Salzburger Milchlösung“ umsetzen – und das ohne jegliche Auflagen. Die Wettbewerbshüter sehen trotz der regionalen Bedeutung beider Unternehmen keine Wettbewerbsverzerrung.

Erster Schritt der Transaktion ist ein Anteilserwerb: SalzburgMilch übernimmt 40 % der Anteile an der Pinzgau Milch Produktions GmbH von der HMP Immobilien Holding GmbH. HMP hält damit weiterhin 40 %, während 20 % unverändert bei der bei der Pinzgau Milch registrierten Milchliefer- und Besitzgenossenschaft verbleiben. Die Eigentümerstruktur wird damit neu austariert, ohne dass die genossenschaftliche Verankerung vollständig aufgegeben wird.

Im Zuge der Neuordnung wird die operative Führung der Pinzgau Milch an die Geschäftsführung der SalzburgMilch übertragen. Damit soll eine enge Abstimmung und effiziente Steuerung beider Unternehmen in der Integrationsphase sichergestellt werden. SalzburgMilch-Geschäftsführer Andreas Gasteiger begrüßte die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden ausdrücklich und kündigte an, die Maßnahmen zur Zusammenführung nun zügig umzusetzen, um die identifizierten Potenziale zu heben.

Die angestrebte „Salzburger Milchlösung“ zielt auf eine vertiefte Zusammenarbeit der beiden Molkereien und ihrer bäuerlichen Eigentümer ab. Die Wettbewerbsbehörden hatten zuvor sowohl die operativen Geschäfte als auch die genossenschaftlichen Strukturen intensiv geprüft. Mit der nun erteilten Genehmigung ohne Auflagen können SalzburgMilch und Pinzgau Milch ihre Pläne weiter vorantreiben und die nächsten Schritte bis hin zur geplanten Verschmelzung der Eigentümer-Genossenschaften vorbereiten.