
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) drängt auf die Einführung von elektronischen Fußfesseln für zwei Gruppen, die er als besonders sicherheitsrelevant einstuft: Hochrisiko-Gefährder gegen Frauen und islamistische Gefährder. Beide Maßnahmen sollen nach seinen Vorstellungen in einem gemeinsamen Paket beschlossen werden. In der Regierung gebe es dazu „sehr gute Gespräche“, sagte Karner in einem Interview mit der Austria Presse Agentur (APA). Ziel sei es, Personen mit hohem Gefährdungspotenzial enger zu überwachen und damit präventiv einzugreifen.
Parallel dazu arbeitet das Innenministerium an einer Neuordnung der Familienzusammenführung für Asylberechtigte. Der aktuell geltende Stopp läuft mit Mitte des Jahres aus. Karner will den Familiennachzug künftig über die Niederlassungsverordnung steuern, obwohl es dazu rechtliche Bedenken gibt. Er zeigt sich dennoch überzeugt, dass eine solche Regelung juristisch halten werde. Für den Start stellte der Minister eine „sehr niedrige Quote“ in Aussicht und betonte, man müsse berücksichtigen, wie viele Plätze vergeben werden könnten, ohne Gesellschaft und zentrale Versorgungssysteme zu überlasten.
Als Instrument zur Steuerung verweist Karner auf ein Integrationsbarometer, mit dem gemessen werden solle, welcher Spielraum in einzelnen Regionen besteht. In Wien sieht der Minister angesichts hoher Flüchtlingszahlen zunächst weniger Kapazität für zusätzlichen Familiennachzug. Wie bei anderen Zuwanderungsgruppen soll es Abstimmungen mit den Bundesländern geben, um zu klären, welche Quoten jeweils übernommen werden können. Die FPÖ kritisiert die Pläne als unzureichend und warnt vor einer unkontrollierten Kettenmigration durch den Familiennachzug.
Auch im Bereich der digitalen Regulierung kündigt Karner weitere Schritte an. Er begrüßt die Einigung in der Regierung auf ein Social-Media-Verbot für Kinder bis 14 Jahre. Angesichts zunehmender Fälle von Hasskriminalität, bei denen Täter und Opfer immer jünger würden, sei dies ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus befürwortet der Innenminister eine Klarnamen-Pflicht in sozialen Netzwerken, die er als „sinnvoll und richtig“ einstuft. Konkrete Gesetzesvorschläge zu Fußfesseln, Familiennachzug und Online-Regulierung liegen noch nicht vor, die politischen Linien sind jedoch abgesteckt.

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.