Sugus-Häuser in Zürich: Wie Leerkündigungen die öffentlichen Kassen belasten

08.10.2026


In den sogenannten Sugus-Häusern im Zürcher Kreis 5 verschiebt sich die Mieterschaft – und mit ihr die Kostenstruktur. Nach einer Massenkündigung von 105 Mietparteien zahlen heute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Teil der deutlich höheren Mieten. Recherchen von SRF und Angaben der Asylorganisation Zürich (AOZ) zeigen: Fünf Personen aus dem Asylbereich leben inzwischen in den Liegenschaften der Intuiva AG, drei davon in einer 4,5‑Zimmer-Wohnung, in der jedes Zimmer mit 1’200 Franken brutto pro Monat zu Buche schlägt. Insgesamt summiert sich die Miete dort auf 3’600 Franken – rund doppelt so viel wie vor den Kündigungen für die gesamte Wohnung.

Die drei vorläufig aufgenommenen Männer aus Afghanistan und Äthiopien bewohnen je ein Einzelzimmer und teilen sich Küche und Bad. Laut AOZ haben sie die Zimmer selber auf dem Markt gefunden und die Mietverträge erst im Anschluss der Organisation vorgelegt. Die Vermietungsstruktur ist mehrstufig: Eigentümerin Intuiva AG vermietet nicht direkt, sondern über eine Firma für Kurzzeitvermietungen, die wiederum an einen einzelnen Mann untervermietet. Die AOZ übernimmt im Rahmen ihrer regulären Unterstützung den Maximalbetrag von 1’200 Franken pro Person und Monat, verweist dabei aber auf fehlende gesetzliche Grundlagen, um bestimmte Eigentümerinnen pauschal von neuen Mietverträgen auszuschliessen. Ein solcher Ausschluss würde laut AOZ die ohnehin schwierige Wohnungssuche für Personen im Sozialhilfebereich zusätzlich erschweren.

Die Häuser geraten seit Ende 2024 verstärkt in die Schlagzeilen. Die Intuiva-Alleinverwaltungsrätin und Erbin von drei der neun Häuser, Regina Bachmann, hatte eine Totalsanierung angekündigt und allen 105 Mietparteien gekündigt. Die Schlichtungsbehörde erachtete die Leerkündigungen als missbräuchlich, worauf die Eigentümerin klagte. Das Mietgericht trat auf diese Klage nicht ein, der Fall liegt inzwischen beim Obergericht und ist damit weiter offen. Trotz des hängigen Verfahrens sind rund zwei Drittel der ursprünglichen Mieterschaft ausgezogen. Ein Teil der frei gewordenen Wohnungen wird mittlerweile über Plattformen wie Airbnb oder über Kurzzeitmodelle vermietet, was höhere Einnahmen ermöglicht als klassische Langzeitmietverhältnisse.

Für die verbleibenden Bewohnenden haben sich die Rahmenbedingungen spürbar verändert. Neben den steigenden Mieten berichten sie von zunehmendem Lärm durch Kurzzeitgäste und von Sicherheitsproblemen. In den vergangenen Monaten kam es laut Mieterberichten zu Einbrüchen im Keller; eine Bewohnerin schildert eine eingeschlagene Wohnungstür, die sie im Untergeschoss gefunden habe. Sie erzählt zudem von einem Vorfall mit einer Frau mit blutunterlaufenen Augen, bei dem sie häusliche Gewalt vermutete und die Polizei alarmierte. Während das Obergericht noch über die Missbräuchlichkeit der Massenkündigungen entscheidet, illustriert die aktuelle Belegung der Sugus-Häuser, wie eng Mietrecht, Eigentümerstrategie und Sozialpolitik in einem angespannten städtischen Wohnungsmarkt miteinander verflochten sind.

Bonvalot-Fall: Vogl verlangt vertrauensbildende Maßnahmen von der Polizei

08.10.2026


Die Festnahme des freien Journalisten Michael Bonvalot bei einer Versammlung in Steyr entwickelt sich in Österreich zu einem politischen Streitfall über das Verhältnis von Polizei, Demonstrationsrecht und Pressefreiheit. Bonvalot wollte nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag über einen „Aufmarsch der rechten Verschwörungsszene“ berichten, als er trotz gültigem Presseausweis von Einsatzkräften abgeführt wurde. Inzwischen ist ein Video des Vorfalls online, das die Debatte zusätzlich anheizt.

Steyrs Bürgermeister Markus Vogl (SPÖ) machte den Einsatz beim Sicherheitsgipfel mit der Polizei zum Thema und sprach von einem Vorgang, der „schwer zu verdauen“ sei. Nicht nur die Versammlungsfreiheit sei ein „hohes Gut“, betonte er, sondern ebenso die Pressefreiheit. Journalisten müssten bei solchen Einsätzen genauso geschützt werden wie Demonstrationsteilnehmer. Laut Vogl hatte Bonvalot aus rund 50 Metern Abstand berichten sollen und sich mit einem gültigen Presseausweis ausgewiesen.

Der Bürgermeister knüpfte seine Kritik an eine breitere Auseinandersetzung über die seit Jahren stattfindenden sonntäglichen Aufmärsche in Steyr. Diese sogenannten Spaziergänge, deren jüngste Ausgabe die 300. gewesen sein soll, hätten sich nach seinen Worten „bedauerlicherweise zu einer Anlaufstelle für demokratiefeindliche Gruppen“ entwickelt – mit prominenter Beteiligung von Szenefiguren wie Gottfried Küssel und Ken Jebsen. Während die Polizei bislang keine Gründe für ein Verbot dieser Versammlungen gesehen habe, entstehe nun der Eindruck, dass gegenüber einem Berichterstatter mit „zweierlei Maß“ gemessen werde. Vogl fordert von der Exekutive daher „vertrauensbildende Maßnahmen“; der Eindruck, polizeijuristische Einschätzungen gälten nicht für alle gleich, sei „untragbar“.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) stellte sich demonstrativ hinter die Einsatzkräfte. Er verteidigte das Vorgehen der Polizei am Donnerstag als „verhältnismäßig und korrekt“ und widersprach damit der Darstellung, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Arbeit der Medien. Details zu der Einsatzbewertung blieben zunächst knapp, doch die veröffentlichten Videoaufnahmen dürften sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern der Polizei genau analysiert werden. Während Vogl betont, er wolle trotz der guten bisherigen Zusammenarbeit mit der Polizei „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, signalisiert das Innenministerium Rückendeckung für die Einsatzlinie vor Ort – ein Spannungsfeld, das die Diskussion über die Grenzen und den Schutz journalistischer Arbeit bei Demonstrationen weiter befeuern dürfte.