
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) hat bei einem Treffen mit ihrem türkischen Amtskollegen Hakan Fidan in Wien einen Neustart der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei gefordert. Die seit 2018 faktisch eingefrorenen Beitrittsverhandlungen seien zu einem „Stolperstein“ geworden, sagte sie. Anstatt die Türkei der EU näherzubringen, hätten die formellen Gespräche die Distanz eher vergrößert, so Meinl-Reisinger. Sie plädierte dafür, die Zusammenarbeit nun in intensiven Diskussionen „auf neue Beine zu stellen“.
Die Ministerin verwies auf veränderte geopolitische Rahmenbedingungen und forderte einen deutlich strategischeren Ansatz Brüssels im Umgang mit Ankara. Es brauche einen stärkeren Fokus auf gemeinsame Interessen, „weniger Naivität und weniger Versprechungen, die nicht eingehalten werden können“. Zugleich würdigte sie die Rolle der Türkei als NATO-Mitglied für die europäische Sicherheit, verwies auf Ankaras Vermittlungsaktivitäten in verschiedenen Konflikten und auf die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen. In all diesen Bereichen sei die Türkei ein „Schlüsselpartner“ für die EU.
Fidan bekräftigte bei dem Besuch die offizielle Linie seines Landes, wonach die Vollmitgliedschaft in der EU weiterhin das strategische Ziel der Türkei bleibt. „Unser Präsident hat diesbezüglich immer wieder unterstrichen, dass wir eine offizielle Politik haben, und zwar die Vollmitgliedschaft in der EU“, sagte er. Mit Blick auf mögliche Verpflichtungen als EU-Mitglied – etwa im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Russland – verwies Fidan darauf, dass die einschlägigen Beitrittsbedingungen zu erfüllen seien. Details dazu ließ er offen.
Der Vorstoß aus Wien fällt in eine Phase, in der die EU ihren Erweiterungskurs nach Osten, Südosten und Norden neu ausrichtet und dies den türkischen Status als langjährigen Kandidaten erneut in den Fokus rückt. Seit 27 Jahren strebt Ankara einen Beitritt an, so lange wie kein anderer Bewerberstaat. Die lange Wartezeit und das anhaltende Einfrieren der Gespräche werden in der Türkei als Kränkung empfunden, zumal Österreich zu den Staaten zählt, die eine Vollmitgliedschaft in der Vergangenheit besonders kritisch gesehen haben. Meinl-Reisinger deutete nun an, dass dieser Kurs überprüft werden müsse – nicht durch neue Versprechungen, sondern durch eine realistischere, interessengeleitete Partnerschaftsarchitektur zwischen Brüssel und Ankara.

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.