Hyundai Mobis setzt auf Open Source in der Entwicklung von Mobilitätssoftware … Treibt den Aufbau einer globalen Standardplattform voran!

28.05.2026
  • Teilnahme am weltweit größten Automotive-Open-Source-Projekt zur Entwicklung einer SDV-Softwareplattform und Standardisierung grundlegender Technologien
  • Erstmalige Anwendung eines Open-Source-Entwicklungsansatzes, bei dem neue Softwaretechnologien öffentlich zugänglich gemacht werden, damit Entwickler weltweit diese weiterentwickeln und verbessern können
  • Der Wandel von Hardware zu Software beginnt Früchte zu tragen … Stärkung der Wertschöpfung und der externen Glaubwürdigkeit als Entwickler globaler Standardplattformen

SEOUL, Südkorea, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Hyundai Mobis (KRX 012330) beschleunigt die Entwicklung von Mobilitätssoftware durch die Einführung eines Open-Source-Ansatzes. Durch die öffentliche Freigabe intern entwickelter Technologien möchte das Unternehmen mehr Entwicklern ermöglichen, auf Basis der Software von Hyundai Mobis zusätzlichen Mehrwert zu schaffen und diese langfristig als Industriestandard zu etablieren.

Hyundai Mobis CI

Zu diesem Zweck gab Hyundai Mobis am 28. Mai bekannt, dass das Unternehmen der SDV Working Group der Eclipse Foundation, der weltweit größten gemeinnützigen Open-Source-Entwicklungsorganisation, beigetreten ist und sich aktiv am S-Core-Projekt zur Entwicklung einer SDV-Softwareplattform beteiligen wird.

Das S-Core-Projekt ist eine globale Initiative, die Ende 2024 hauptsächlich von europäischen Unternehmen ins Leben gerufen wurde, um grundlegende Technologien wie Softwareplattformen und Middleware zu standardisieren. Es handelt sich um das erste Open-Source-basierte Entwicklungsprojekt für Softwareplattformen, das den ASIL-B-Standard für funktionale Sicherheit in der Automobilindustrie erfüllt.

Derzeit beteiligen sich insgesamt 13 Unternehmen an dem Projekt und priorisieren die Implementierung zentraler Technologien, die für SDVs erforderlich sind, da standardisierte Basistechnologien entscheidend für die Beschleunigung der Entwicklung von Anwendungen wie autonomem Fahren sind. Unter einem gemeinsamen Ziel arbeiten die teilnehmenden Unternehmen zudem daran, doppelte Investitionen zu vermeiden und gleichzeitig die Systemstabilität zu verbessern.

Das markanteste Merkmal des S-Core-Projekts ist die Anwendung eines Open-Source-Entwicklungsansatzes, der bislang vor allem in der IT-Branche genutzt wurde, nun jedoch auf den Mobilitätssektor übertragen wird. Die teilnehmenden Unternehmen legen einen Teil ihrer Softwaretechnologien offen, sodass Entwickler weltweit diese frei nutzen und weiterentwickeln können. Mit anderen Worten: Kollektive Intelligenz wird genutzt, um hochgradig vielseitige und standardisierte Software zu entwickeln.

Ein weiterer Grund, warum Unternehmen Codierungstechnologien offenlegen, die Teil ihres geistigen Eigentums sind, liegt im Potenzial zur Schaffung materieller und immaterieller Mehrwerte. Indem mehr Entwickler dazu ermutigt werden, ihre Software zu nutzen, erhöhen Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Technologien zu globalen Standards werden.

Hyundai Mobis misst der erstmaligen öffentlichen Freigabe seines Entwicklungscodes im Rahmen des globalen Open-Source-Projekts große Bedeutung bei. Dies spiegelt die technologische Führungsrolle des Unternehmens wider, die durch die Verlagerung des Forschungs- und Entwicklungsfokus von Hardware auf Software über Jahre hinweg aufgebaut wurde. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Beteiligung von Hyundai Mobis an dem bislang überwiegend von europäischen Unternehmen geführten Projekt dazu beiträgt, die Anwendbarkeit des Projekts auf den asiatischen Markt auszuweiten.

Die Technologie, die Hyundai Mobis offenlegen will, ist eine sogenannte „Container-Lösung", die Interferenzen zwischen Softwareanwendungen innerhalb des Linux-Betriebssystems minimiert. Die Technologie schafft effektiv Partitionen zwischen unterschiedlichster Software in SDVs, verpackt diese einzeln und ermöglicht so einen schnellen Betrieb, ohne dass sich die Anwendungen gegenseitig beeinflussen.

Die Container-Lösung soll in Steuergeräteumgebungen von Fahrzeugen mehr als zehnmal schneller sein als bestehende Technologien. Darüber hinaus hat das Unternehmen eine permanente Integritätsprüfungsfunktion entwickelt, um Manipulationen an der Software durch externe Eingriffe und andere Risiken zu verhindern.

Medienkontakt

Choon Kee Hwang: ckhwang@mobis.com 

Jihyun Han: jihyun.han@mobis.com 

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.