Der Vertrag umfasst Direct Air Capture (Deep Sky, Kanada), industrielle Pflanzenkohle (Exomad Green, Bolivien) und regenerative Landwirtschaft (Klim, Deutschland), kuratiert über Senkens Sustainability Integrity Index mit mehr als 600 Datenpunkten.
BERLIN, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Senken gibt einen mehrjährigen Abnahmevertrag für CO₂-Entfernung mit der Lufthansa Group bekannt, Europas größter Airline-Gruppe. Der Vertrag deckt drei Methoden auf drei Kontinenten ab und fließt in das neu erweiterte Klimaschutzportfolio der Lufthansa Group ein, in dem permanente CO₂-Entfernung nun rund 20 Prozent ausmacht, eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr.

Projekte:
- Deep Sky (Direct Air Capture, Kanada): technische, geologisch permanente CO₂-Entfernung aus der Atmosphäre.
- Exomad Green (Industrielle Pflanzenkohle, Bolivien): langfristige Kohlenstoffbindung in stabiler Pflanzenkohle aus nachhaltig gewonnenen Forstrestholzbeständen, mit früheren Abnahmen durch Microsoft und Swiss Re.
- Klim (Regenerative Landwirtschaft, Deutschland): CO₂-Entfernung auf europäischen Agrarflächen.
Die Lufthansa Group hat den Anteil von Projekten zur permanenten CO₂-Entfernung verdoppelt, darunter industrielle Pflanzenkohle und Direct Air Capture and Storage (DACCS), und den Anteil von Vermeidungszertifikaten reduziert. DACCS gilt dabei als erklärte strategische Priorität. Die Kundenbeiträge im 14-Projekte-Portfolio überstiegen 2025 710.000 Tonnen CO₂, rund 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Lufthansa Group veröffentlicht als eine der ersten europäischen Airline-Gruppen ihr vollständiges Projektportfolio.
Senken übernimmt im Portfolio der Lufthansa Group eine besondere Rolle als Kurator mehrerer Methoden. Jedes von Senken beschaffte Zertifikat wird über den Sustainability Integrity Index (SII) geprüft, Senkens eigenes Bewertungsverfahren mit mehr als 600 Datenpunkten zu Projektgrundlagen, Klimawirkung, zusätzlichen Co-Benefits, Berichtsprozess und Konformität mit ICVCM, CSRD und SBTi. Weniger als fünf Prozent aller CO₂-Projekte bestehen die SII-Prüfung.
„Die Luftfahrt ist einer der anspruchsvollsten Sektoren für Klimaschutzintegrität, und die Lufthansa Group gehört zu den ersten europäischen Airline-Gruppen, die darauf mit vollständiger Transparenz reagieren, den Anteil permanenter Entfernungen verdoppeln und technische mit naturbasierten Lösungen im Sinne der Oxford Principles kombinieren. Wir sind stolz darauf, drei unterschiedliche Methoden zu diesem Portfolio beizutragen." — Adrian Wons, CEO, Senken
Senken ist ein Beschaffungspartner für CO₂-Zertifikate hoher Integrität und liefert die Nachweise, mit denen Unternehmen sie gegenüber Wirtschaftsprüfern, Vorständen und Medien belegen können. Über den Sustainability Integrity Index prüft Senken jedes Zertifikat anhand von mehr als 600 Datenpunkten, lehnt 95 Prozent der Marktprojekte ab und stellt prüffähige Dokumentation bereit. Zu den Kunden zählen große europäische Unternehmen wie die Deutsche Telekom, Vodafone und die DZ Bank.
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Kontakt: Katya Pranitskaya, katya@senken.io
Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.