SINBON Electronics geht Partnerschaft mit Nexcellent Energy ein, um Wasserstoffanwendungen in urbanen Branchen auszubauen

14.05.2026

TAIPEH, 14. Mai 2026 /PRNewswire/ -- „Wir waren schon immer davon überzeugt, mit Partnern zusammenzuarbeiten, die dieselbe Vision teilen", sagte Alex Shiung, stellvertretender Bereichsleiter für Geschäftsentwicklung bei SINBON. „Wir hoffen, gemeinsam ein Ökosystem aufbauen zu können, das umweltfreundlich ist und dem Planeten zugutekommt."

Über einzelne Technologien hinaus arbeitet SINBON zudem daran, ein breiteres Partnerökosystem aufzubauen, das eine gemeinsame Vision für nachhaltige Energieinnovationen teilt. Durch die Vernetzung von Technologieanbietern, Systemintegratoren und Betriebspartnern will SINBON skalierbare saubere Energielösungen entwickeln, die in Städten sowie Branchen weltweit eingesetzt werden können.

Da Städte auf der ganzen Welt auf Netto-Null-Emissionen hinarbeiten, wird der Bedarf an saubereren und flexibleren Energielösungen immer dringlicher. Vor allem urbane Umgebungen stehen vor wachsenden Herausforderungen, wenn sie Emissionen senken und zugleich eine zuverlässige Stromversorgung für mobile sowie netzunabhängige Anwendungen gewährleisten müssen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat SINBON, ein Anbieter nachhaltiger Lösungen, eine Zusammenarbeit mit Nexcellent Energy, einem in Taiwan ansässigen Unternehmen, das sich auf wasserstoffbetriebene Energiesysteme spezialisiert hat, angekündigt. Die Partnerschaft soll die Entwicklung von Wasserstoffenergielösungen beschleunigen, die auf neue urbane Energieanforderungen ausgelegt sind.

Durch die Kombination des Fachwissens von SINBON in Systemintegration und Fertigung mit den Kompetenzen von Nexcellent Energy in der Wasserstofftechnologie planen die beiden Unternehmen, Wasserstoffanwendungen in verschiedenen Sektoren auszubauen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit wird SINBON Electronics die wasserstoffbetriebenen Energiesysteme von Nexcellent Energy nutzen, um gemeinsam Marktchancen in einer Reihe von Anwendungen auszuloten, darunter elektrische Kleinstfahrzeuge, gewerbliche Drohnen, mobile Wasserstoff-Mikronetze und Vor-Ort-Stromversorgungssysteme für KI-Rechenzentren.. Gemeinsam wollen die beiden Unternehmen den erschließbaren Markt für Szenarien erweitern, die längere Betriebszeiten, geringe Geräuschentwicklung und niedrige CO₂-Emissionen erfordern, und Branchen eine überzeugende Alternative zu herkömmlichen batteriebasierten Lösungen bieten.

Diese Vision nimmt durch das breitere Partnernetzwerk von SINBON bereits Gestalt an. Als Swobbee, der internationale Energieplattform-Partner von SINBON, seine Infrastruktur für den Batteriewechsel in großen Städten der USA ausbaute, wurde dessen Geschäftsführer Thomas Duscha auf eine ganz andere urbane Energieherausforderung aufmerksam.

In belebten Vierteln von New York City nutzen tausende Foodtrucks weiterhin benzinbetriebene Generatoren, um Kochgeräte, Kühlaggregate und Beleuchtung zu betreiben – stundenlang, mit dauerhafter Lärm- und Emissionsbelastung in dicht besiedelten städtischen Straßen. Die Situation verdeutlicht den wachsenden Bedarf an saubereren und leiseren mobilen Energielösungen, die urbane Nachhaltigkeit besser unterstützen können.

*Note: CO₂ emissions are estimated based on the U.S. EPA GHG Emission Factors Hub for a 10 kW diesel generator. The data is for reference only.

SINBON prüft daher gemeinsam mit Swobbee und Nexcellent den Einsatz modularer wasserstoffbetriebener Energiesysteme als sauberere Alternative. Solche Systeme könnten eine stabile Stromversorgung für mobile Gewerbebetriebe wie Foodtrucks liefern und zugleich Emissionen sowie Lärm erheblich reduzieren.

SINBON ist davon überzeugt, dass Kooperationen wie diese einen wichtigen Schritt zur Verbreitung nachhaltiger Energielösungen für Städte weltweit darstellen. Durch die Zusammenarbeit mit Partnern, die eine gemeinsame Vision für Dekarbonisierung und Energieinnovation teilen, will das Unternehmen den Einsatz sauberer Energietechnologien der nächsten Generation beschleunigen sowie das globale Ökosystem für nachhaltige Lösungen stärken.

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2978895/Diesel_vs__Hydrogen_Fuel_Cell_Generation_Comparison.jpg

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.