
Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter und FPÖ-Landeschef Manfred Haimbuchner will den Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft deutlich erschweren. Bei einer Pressekonferenz präsentierte er ein umfassendes Paket an Verschärfungen, das sowohl längere Wartezeiten als auch strengere inhaltliche und finanzielle Anforderungen vorsieht. Ziel sei es, den „Wert“ der Staatsbürgerschaft stärker zu betonen und den Zugang insgesamt restriktiver zu gestalten.
Kern des Vorstoßes ist eine Verlängerung der Wartefrist: Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Bürger sollen die Staatsbürgerschaft erst nach 15 Jahren beantragen können, bisher war dies in der Regel nach sechs bis zehn Jahren möglich. Die bisherige Möglichkeit einer Verleihung bereits nach sechs Jahren – etwa für Ehepartnerinnen und Ehepartner – soll entfallen. Asylberechtigte sollen grundsätzlich keinen Zugang mehr zur Staatsbürgerschaft erhalten. Parallel dazu will Haimbuchner eine „Staatsbürgerschaft auf Probe“ einführen: Innerhalb einer zehnjährigen Bewährungsphase könnte die Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten wieder entzogen werden.
Auch die formalen Hürden sollen steigen. Künftig soll ein verpflichtender Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B2 gelten, ohne Ausnahme, wobei nur noch Prüfungen des Österreichischen Integrationsfonds anerkannt werden sollen. Die Bearbeitungszeit für Anträge soll von derzeit sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden. Zudem kündigte Haimbuchner gemeinsam mit dem Koalitionspartner ÖVP an, die Gebühren anzuheben. Derzeit setzen sie sich aus einer Bundesgebühr von 1.126 Euro und einer Landesgebühr von 864 Euro in Oberösterreich zusammen; insgesamt sollen die Kosten um rund 50 Prozent steigen und mindestens 1.200 Euro betragen. Sollte der Bund seine Gebühr senken, will das Land Oberösterreich die eigene im gleichen Ausmaß erhöhen.
Hintergrund der Verschärfungspläne ist laut Haimbuchner ein deutlicher Anstieg der Antragszahlen. In den Jahren 2021 und 2022 habe die Zahl der Einbürgerungsanträge in Oberösterreich jeweils bei rund 1.000 gelegen, 2025 seien es bereits 2.653 gewesen. Nahezu alle Anträge seien fehlerhaft oder unvollständig, erklärte er; die zuständige Abteilung sei stark ausgelastet und personell nicht aufgestockt worden. Gleichzeitig hatte die Volksanwaltschaft – vertreten durch Haimbuchners Parteikollegen Christoph Luisser – zuletzt wiederholt die lange Verfahrensdauer kritisiert, was Haimbuchner als Briefe und nicht als formale Missstandsfeststellungen wertete.
Die Vorschläge sorgen politisch für deutliche Spannungen. SPÖ-Landesparteichef Martin Winkler bezeichnete die geplanten Maßnahmen als „wahre Schande“ und „menschenunwürdig“. Eine Verlängerung der Wartefrist auf 15 Jahre, höhere Gebühren, eine Bewährungsphase und die Verlängerung der Bearbeitungszeit seien „schändliche und verwerfliche Vorschläge“ und ein „Schlag ins Gesicht“ für Menschen, die in Oberösterreich arbeiten und Steuern zahlen. Kritik kommt auch von den Grünen. Befürworter strengerer Regeln verweisen hingegen auf Aspekte von Integration und Sicherheit; Kritiker warnen vor zusätzlichen Hürden für gut integrierte Personen und möglichen negativen Folgen für den Arbeitsmarkt.
Die Bundesregierung und die Bundesländer treiben die Neuordnung des österreichischen Gesundheitswesens voran. Im Rahmen der sogenannten Reformpartnerschaft sollen Bund, Länder und Gemeinden bis Ende 2026 Kompetenzen in den Bereichen Gesundheit, Energie, Bildung und Verwaltung neu ordnen. Besonders im Gesundheitsbereich ist der Handlungsdruck groß: Knappere Budgets und spürbare Lücken in der öffentlichen Versorgung setzen das System zunehmend unter Druck. Nach Angaben des Bundeskanzleramts laufen die Gespräche intensiv, eine politische Einigung wird bereits bis Juni 2026 angestrebt.
Im Zentrum der Verhandlungen steht die heikle Frage, wer künftig wofür zuständig ist. Für Aufsehen sorgte im Herbst der Vorstoß der Salzburger Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP), die dafür plädierte, die gesamte Gesundheitsagenden – inklusive der Spitäler – in die Kompetenz des Bundes zu überführen und im Gegenzug die Zuständigkeit für Bildung komplett an die Länder zu übertragen. Unterstützt wurde sie von den ÖVP-Landeshauptleuten Anton Mattle (Tirol) und Markus Wallner (Vorarlberg), die sich für eine Teil-Zentralisierung im Gesundheitsbereich und eine „zentrale Gesetzgebung im Spitalswesen“ aussprachen, allerdings unter Beibehaltung eines Mitspracherechts der Länder.
Parallel dazu sollen strukturelle Konfliktfelder bereinigt werden, etwa der seit Jahren schwelende Gastpatientenstreit, insbesondere zwischen Wien und Niederösterreich. Ein weiteres Kernstück der Reformpläne ist ein bundesweit einheitlicher Ärzte-Gesamtvertrag, um mehr Mediziner in das öffentliche System zu integrieren und die Abwanderung in die Privatmedizin zu bremsen. Für Patientinnen und Patienten soll sich das in kürzeren Wartezeiten auf Arzttermine und Operationen niederschlagen. Die SPÖ drängt zudem darauf, als problematisch empfundene Folgen der früheren schwarz-blauen Kassenzusammenlegung zu korrigieren und die Rolle der Privatmedizin einzuschränken.
Bei einem Spitzentreffen im Dezember einigten sich die Verhandler grundsätzlich darauf, ab 2027 ein österreichweit einheitliches System zur Patientenlenkung einzuführen. Ziel ist es nach den Worten von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Wartezeiten zu verkürzen, Diagnosen zu beschleunigen und Operationstermine rascher zu vergeben. Wie das neue Steuerungsmodell im Detail aussehen und wie die Machtbalance zwischen Bund und Ländern am Ende justiert wird, ist noch offen – der politische Spielraum ist jedoch begrenzt, weil die Finanzierungslage und der öffentliche Druck auf ein funktionierendes Versorgungssystem kaum Verzögerungen erlauben.