
Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch Verfahren gegen unbekannte Täter. Das entspricht einem Plus von acht Prozent gegenüber 2024, als 80.000 Akten anfielen; 2023 waren es noch 69.300. Parallel dazu beobachtet die Behörde eine Zunahme bei Jugendverfahren, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Michaela Obenaus, bei der Präsentation der Jahresbilanz hervorhob.
Der deutliche Verfahrenszuwachs wird laut Obenaus vor allem durch mehr Anzeigen, mehr Eingaben und mehr Rechtshilfeersuchen getrieben. Trotz dieser Steigerung blieb die personelle Ausstattung unverändert: Nach wie vor stehen 111 staatsanwaltschaftliche Planstellen zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich ist die Wiener Behörde besonders stark gefordert – 37 Prozent des gesamten österreichischen Verfahrensvolumens entfallen auf die Staatsanwaltschaft Wien.
Kritik übte Obenaus an den seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestimmungen zur Datenbeschlagnahme, der sogenannten „Handysicherstellung neu“. Für den Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist nun eine richterliche Bewilligung erforderlich. Zudem muss die staatsanwaltschaftliche Anordnung bereits eine präzise Eingrenzung der betroffenen Datenkategorien, der relevanten Zeiträume und des konkreten Ermittlungszwecks enthalten, um den Schutz der Privatsphäre zu stärken.
Genau diese Detailanforderungen sorgen aus Sicht der Wiener Ermittler für zusätzliche Hürden. In der Frühphase eines Verfahrens sei das gesamte Ausmaß möglicher Straftaten häufig noch unklar, argumentiert Obenaus. Gleichzeitig seien Kommunikationsdaten und andere elektronische Spuren in vielen Verfahren zentral für die Aufklärung. Die neuen Regelungen bedeuteten daher einen erhöhten administrativen Aufwand und könnten zu Verzögerungen in Ermittlungen führen, während die ohnehin hohe Arbeitslast der Behörde weiter steigt.

Die Grünen verschärfen ihre Kritik an den erhöhten Zulagen für freigestellte Personalvertreter im öffentlichen Dienst und stellen die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Nach einer Serie parlamentarischer Anfragen wirft die Partei der Regierung mangelnde Transparenz vor und spricht von einer „Mauer“ bei der Beantwortung detaillierter Fragen. Besonders im Visier steht die Dienstrechtsnovelle, mit der die Zulagen Ende 2025 gesetzlich angehoben und rückwirkend bis 2023 wirksam wurden.
Der Kern des Konflikts reicht zurück in den vergangenen Dezember: Damals beschloss der Nationalrat die deutliche Anhebung der Zulagen für Personalvertreter, während gleichzeitig eine bereits im Jahr davor fixierte Lohnerhöhung für alle öffentlich Bediensteten verschoben wurde. Den Vorwurf der Grünen, es habe einen politischen „Abtausch“ mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) gegeben – höhere Zulagen für Personalvertreter gegen das Aufschieben der Gehaltserhöhung –, weisen sowohl das Büro des zuständigen Staatssekretärs Alexander Pröll (ÖVP) als auch die GÖD energisch zurück. Brisant ist dabei, dass auch die Grünen der Novelle ursprünglich zugestimmt hatten und dies später mit kurzfristigen Änderungen im Gesetzesentwurf begründeten.
Neue Brisanz erhält die Debatte durch Details, die aus den Regierungsantworten auf die Grünen-Anfragen hervorgegangen sind. Laut der stellvertretenden Klubobfrau Sigrid Maurer bestätigte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), dass die Zulagen für Personalvertreter in seinem Ressort künftig bis zu 3.580 Euro im Monat erreichen können. Weil die Regelung rückwirkend gilt, ergeben sich teils hohe Nachzahlungen. So habe das Justizministerium nach Angaben der Grünen in einem Einzelfall eine Nachzahlung von fast 109.000 Euro bestätigt. Im Justizbereich insgesamt sollen Nachzahlungen in der Größenordnung von über einer Million Euro anfallen, wobei diese Gesamtsumme laut einer APA-Sichtung der Anfragebeantwortung nicht eindeutig verifiziert wurde.
Für die Grünen zeigt der Fall eine strukturelle Schieflage im Umgang mit Mitteln im öffentlichen Dienst. Sie sprechen von „hunderten Personen“, die von den neuen Bestimmungen profitieren und „Millionen an Zulagen“ erhalten – eine Einschätzung, die sich auf die Summe aller Ressorts bezieht, aber auf Basis der vorliegenden Antworten nicht im Detail beziffert ist. Während Regierung und Gewerkschaft den Verdacht eines Deals zurückweisen, drängen die Grünen auf weitere Offenlegung und stellen die Frage nach der politischen Prioritätensetzung: Sonderzulagen für Personalvertreter auf der einen Seite, verschobene Lohnerhöhung für das gesamte öffentlich Bediensteten-Kollektiv auf der anderen. Wie die Koalition auf den wachsenden Druck reagiert, bleibt vorerst offen.