
Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch Verfahren gegen unbekannte Täter. Das entspricht einem Plus von acht Prozent gegenüber 2024, als 80.000 Akten anfielen; 2023 waren es noch 69.300. Parallel dazu beobachtet die Behörde eine Zunahme bei Jugendverfahren, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Michaela Obenaus, bei der Präsentation der Jahresbilanz hervorhob.
Der deutliche Verfahrenszuwachs wird laut Obenaus vor allem durch mehr Anzeigen, mehr Eingaben und mehr Rechtshilfeersuchen getrieben. Trotz dieser Steigerung blieb die personelle Ausstattung unverändert: Nach wie vor stehen 111 staatsanwaltschaftliche Planstellen zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich ist die Wiener Behörde besonders stark gefordert – 37 Prozent des gesamten österreichischen Verfahrensvolumens entfallen auf die Staatsanwaltschaft Wien.
Kritik übte Obenaus an den seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestimmungen zur Datenbeschlagnahme, der sogenannten „Handysicherstellung neu“. Für den Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist nun eine richterliche Bewilligung erforderlich. Zudem muss die staatsanwaltschaftliche Anordnung bereits eine präzise Eingrenzung der betroffenen Datenkategorien, der relevanten Zeiträume und des konkreten Ermittlungszwecks enthalten, um den Schutz der Privatsphäre zu stärken.
Genau diese Detailanforderungen sorgen aus Sicht der Wiener Ermittler für zusätzliche Hürden. In der Frühphase eines Verfahrens sei das gesamte Ausmaß möglicher Straftaten häufig noch unklar, argumentiert Obenaus. Gleichzeitig seien Kommunikationsdaten und andere elektronische Spuren in vielen Verfahren zentral für die Aufklärung. Die neuen Regelungen bedeuteten daher einen erhöhten administrativen Aufwand und könnten zu Verzögerungen in Ermittlungen führen, während die ohnehin hohe Arbeitslast der Behörde weiter steigt.

Österreich hat wegen mutmaßlicher Abhör-Spionage drei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Wien ausgewiesen und damit seinen Kurs gegenüber ausländischen Geheimdiensten deutlich verschärft. Auslöser sind umfangreiche Antennenanlagen auf den Dächern der russischen Botschaft im dritten Wiener Gemeindebezirk sowie auf einer russischen Diplomatensiedlung in der Donaustadt. Über diese Signalaufklärungsanlagen sollen nach Angaben österreichischer Behörden Daten abgefangen werden, die unter anderem von internationalen Organisationen über Satelliteninternet übermittelt werden.
Der Verfassungsschutz verweist in seinem aktuellen Bericht ausdrücklich auf die Anlage in der Donaustadt und warnt vor einem Reputationsschaden für Österreich durch die von Wien ausgehenden Aktivitäten. Die Direktorin des Staatsschutzes (DSN), Sylvia Mayer, stuft die russischen Signalaufklärungsanlagen aufgrund ihrer Größe und technischen Ausstattung als bedeutenden Risikofaktor ein. Neben Russland nennt der Bericht auch China und den Iran als besonders aktive Akteure, die eine hybride Bedrohungsstrategie mit Cyberangriffen, Spionage und Desinformation verfolgen.
Die Justiz hatte gegen drei technische Mitarbeiter der russischen Botschaft wegen des Verdachts geheimdienstlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit den Abhöranlagen ermittelt. Um weitergehende Untersuchungen zu ermöglichen, forderte das Außenministerium die Aufhebung ihrer diplomatischen Immunität und setzte dafür eine Frist von 14 Tagen. Da Moskau dieser Aufforderung nicht nachkam, erklärte Wien die drei Betroffenen zu unerwünschten Personen. Sie mussten Österreich verlassen; ihre Immunität wurde nicht aufgehoben.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete Spionage als Sicherheitsproblem für Österreich und sprach von einem Kurswechsel der Regierung, die nun konsequenter dagegen vorgehen wolle. Es sei inakzeptabel, diplomatische Privilegien für nachrichtendienstliche Zwecke zu nutzen, habe Wien der russischen Seite unmissverständlich mitgeteilt. Russland kündigte laut der staatlichen Nachrichtenagentur RIA eine harte Reaktion auf die Ausweisungen an. Seit Beginn des Ukraine-Krieges hat Österreich nach Behördenangaben insgesamt 14 Mitarbeiter der russischen Botschaft ausgewiesen, dennoch sind weiterhin rund 220 Personen an russischen Vertretungen im Land akkreditiert.
Parallel zu den diplomatischen Maßnahmen treibt die Bundesregierung eine Reform des Strafrechts voran. Staatssekretär Jörg Leichtfried erklärte, man befinde sich in Schlussverhandlungen über ein neues Spionagegesetz. Der bislang stark eingeschränkte Spionagebegriff solle deutlich erweitert werden, um verdeckte Einflussnahme und technische Aufklärung besser erfassen zu können. Die Ausweisung der drei Techniker wertet die DSN-Führung als Schritt, um die Risiken durch die Antennenanlagen in Wien zu reduzieren, während sich die Beziehungen zwischen Wien und Moskau weiter eintrüben.