
Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) plant ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausgegebenen und ausstehenden Aktien der Addiko Bank AG, die nicht von Addiko selbst gehalten werden. Das geht aus einer Insiderinformation nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung hervor, die am 8. April 2026 veröffentlicht wurde. Die in Wien börsennotierte RBI will den Aktionären der ebenfalls in Wien gelisteten Addiko Bank einen Barpreis von 23,05 Euro je Stammaktie bieten, jeweils cum Dividende 2025.
Der Angebotspreis entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der Addiko-Aktie über die sechs Monate bis einschließlich 7. April 2026. Laut einem von RBI beauftragten externen Bewertungsgutachten der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. liegt der gebotene Preis rund 20 % über dem in diesem Gutachten ermittelten Wert des Eigenkapitals von Addiko. Das Angebot richtet sich an sämtliche zum Handel an der Wiener Börse zugelassenen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko Bank.
Das geplante Übernahmeangebot ist an mehrere aufschiebende Bedingungen geknüpft. Dazu zählen insbesondere die Genehmigungen durch die zuständigen Kartell- und Aufsichtsbehörden sowie das Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Veränderungen bei Addiko. Zudem sieht RBI eine Mindestannahmeschwelle von mehr als 75 % sämtlicher ausgegebener und ausstehender Addiko-Aktien vor. Bei Zustandekommen und nach Prüfung des Angebots durch die österreichische Übernahmekommission soll die Annahmefrist zehn Wochen betragen.
RBI stellt klar, dass es sich bei dem angekündigten Schritt nicht um ein Delisting-Angebot im Sinne des § 38 Absätze 6 bis 8 des österreichischen Börsegesetzes handelt. Parallel zu dem geplanten Angebot beabsichtigt die Bank, mit der Alta Group d.o.o. in Serbien, einer Aktionärin der Addiko Bank, eine Vereinbarung abzuschließen, die unter anderem den geplanten Verkauf (Carve-out) der Addiko Bank a.d. Beograd sowie der Addiko Bank d.d. Sarajevo und der Addiko Bank d.d. Banja Luka betrifft. Das Closing des Übernahmeangebots bleibt von der Erfüllung der genannten Bedingungen und der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen abhängig.

Österreich hat wegen mutmaßlicher Abhör-Spionage drei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Wien ausgewiesen und damit seinen Kurs gegenüber ausländischen Geheimdiensten deutlich verschärft. Auslöser sind umfangreiche Antennenanlagen auf den Dächern der russischen Botschaft im dritten Wiener Gemeindebezirk sowie auf einer russischen Diplomatensiedlung in der Donaustadt. Über diese Signalaufklärungsanlagen sollen nach Angaben österreichischer Behörden Daten abgefangen werden, die unter anderem von internationalen Organisationen über Satelliteninternet übermittelt werden.
Der Verfassungsschutz verweist in seinem aktuellen Bericht ausdrücklich auf die Anlage in der Donaustadt und warnt vor einem Reputationsschaden für Österreich durch die von Wien ausgehenden Aktivitäten. Die Direktorin des Staatsschutzes (DSN), Sylvia Mayer, stuft die russischen Signalaufklärungsanlagen aufgrund ihrer Größe und technischen Ausstattung als bedeutenden Risikofaktor ein. Neben Russland nennt der Bericht auch China und den Iran als besonders aktive Akteure, die eine hybride Bedrohungsstrategie mit Cyberangriffen, Spionage und Desinformation verfolgen.
Die Justiz hatte gegen drei technische Mitarbeiter der russischen Botschaft wegen des Verdachts geheimdienstlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit den Abhöranlagen ermittelt. Um weitergehende Untersuchungen zu ermöglichen, forderte das Außenministerium die Aufhebung ihrer diplomatischen Immunität und setzte dafür eine Frist von 14 Tagen. Da Moskau dieser Aufforderung nicht nachkam, erklärte Wien die drei Betroffenen zu unerwünschten Personen. Sie mussten Österreich verlassen; ihre Immunität wurde nicht aufgehoben.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete Spionage als Sicherheitsproblem für Österreich und sprach von einem Kurswechsel der Regierung, die nun konsequenter dagegen vorgehen wolle. Es sei inakzeptabel, diplomatische Privilegien für nachrichtendienstliche Zwecke zu nutzen, habe Wien der russischen Seite unmissverständlich mitgeteilt. Russland kündigte laut der staatlichen Nachrichtenagentur RIA eine harte Reaktion auf die Ausweisungen an. Seit Beginn des Ukraine-Krieges hat Österreich nach Behördenangaben insgesamt 14 Mitarbeiter der russischen Botschaft ausgewiesen, dennoch sind weiterhin rund 220 Personen an russischen Vertretungen im Land akkreditiert.
Parallel zu den diplomatischen Maßnahmen treibt die Bundesregierung eine Reform des Strafrechts voran. Staatssekretär Jörg Leichtfried erklärte, man befinde sich in Schlussverhandlungen über ein neues Spionagegesetz. Der bislang stark eingeschränkte Spionagebegriff solle deutlich erweitert werden, um verdeckte Einflussnahme und technische Aufklärung besser erfassen zu können. Die Ausweisung der drei Techniker wertet die DSN-Führung als Schritt, um die Risiken durch die Antennenanlagen in Wien zu reduzieren, während sich die Beziehungen zwischen Wien und Moskau weiter eintrüben.