
Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.
Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.
Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.
Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.

Die Grünen verschärfen ihre Kritik an den erhöhten Zulagen für freigestellte Personalvertreter im öffentlichen Dienst und stellen die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Nach einer Serie parlamentarischer Anfragen wirft die Partei der Regierung mangelnde Transparenz vor und spricht von einer „Mauer“ bei der Beantwortung detaillierter Fragen. Besonders im Visier steht die Dienstrechtsnovelle, mit der die Zulagen Ende 2025 gesetzlich angehoben und rückwirkend bis 2023 wirksam wurden.
Der Kern des Konflikts reicht zurück in den vergangenen Dezember: Damals beschloss der Nationalrat die deutliche Anhebung der Zulagen für Personalvertreter, während gleichzeitig eine bereits im Jahr davor fixierte Lohnerhöhung für alle öffentlich Bediensteten verschoben wurde. Den Vorwurf der Grünen, es habe einen politischen „Abtausch“ mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) gegeben – höhere Zulagen für Personalvertreter gegen das Aufschieben der Gehaltserhöhung –, weisen sowohl das Büro des zuständigen Staatssekretärs Alexander Pröll (ÖVP) als auch die GÖD energisch zurück. Brisant ist dabei, dass auch die Grünen der Novelle ursprünglich zugestimmt hatten und dies später mit kurzfristigen Änderungen im Gesetzesentwurf begründeten.
Neue Brisanz erhält die Debatte durch Details, die aus den Regierungsantworten auf die Grünen-Anfragen hervorgegangen sind. Laut der stellvertretenden Klubobfrau Sigrid Maurer bestätigte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), dass die Zulagen für Personalvertreter in seinem Ressort künftig bis zu 3.580 Euro im Monat erreichen können. Weil die Regelung rückwirkend gilt, ergeben sich teils hohe Nachzahlungen. So habe das Justizministerium nach Angaben der Grünen in einem Einzelfall eine Nachzahlung von fast 109.000 Euro bestätigt. Im Justizbereich insgesamt sollen Nachzahlungen in der Größenordnung von über einer Million Euro anfallen, wobei diese Gesamtsumme laut einer APA-Sichtung der Anfragebeantwortung nicht eindeutig verifiziert wurde.
Für die Grünen zeigt der Fall eine strukturelle Schieflage im Umgang mit Mitteln im öffentlichen Dienst. Sie sprechen von „hunderten Personen“, die von den neuen Bestimmungen profitieren und „Millionen an Zulagen“ erhalten – eine Einschätzung, die sich auf die Summe aller Ressorts bezieht, aber auf Basis der vorliegenden Antworten nicht im Detail beziffert ist. Während Regierung und Gewerkschaft den Verdacht eines Deals zurückweisen, drängen die Grünen auf weitere Offenlegung und stellen die Frage nach der politischen Prioritätensetzung: Sonderzulagen für Personalvertreter auf der einen Seite, verschobene Lohnerhöhung für das gesamte öffentlich Bediensteten-Kollektiv auf der anderen. Wie die Koalition auf den wachsenden Druck reagiert, bleibt vorerst offen.