Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026


Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

Bauern im Fokus: Fusionierte Salzburger Molkereigruppe zu 90 Prozent in Landwirtshand

05.04.2026


Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Zusammenschluss der beiden Salzburger Molkereien SalzburgMilch und Pinzgau Milch genehmigt. Nach einer vertieften kartellrechtlichen Prüfung sehen die Wettbewerbshüter weder die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung noch eine sonstige Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Damit ist der Weg frei für die Bildung eines neuen Schwergewichts am heimischen Milchmarkt, das nach Eigenangaben mit mehr als 450.000 Tonnen Milch pro Jahr zur drittgrößten Molkereigruppe des Landes aufsteigt.

Im Zuge der Transaktion wird SalzburgMilch stufenweise zunächst 40 Prozent und in weiterer Folge bis zu 89,9 Prozent an Pinzgau Milch erwerben und damit die alleinige Kontrolle über den Partner übernehmen. Die beiden Unternehmen arbeiten bereits zusammen; diese Kooperation soll nun deutlich vertieft werden. Geplant ist eine engere Verzahnung insbesondere bei Milchsammlung und -verarbeitung, in der Logistik, im Vertrieb sowie in der Verwaltung. Alle bestehenden Standorte – in der Stadt Salzburg, in Lamprechtshausen, Maishofen und Kössen – sollen erhalten bleiben und in einem gemeinsamen Gesamtkonzept weiterentwickelt werden.

Die BWB hatte den Zusammenschluss aufgrund der starken Marktstellung der beteiligten Unternehmen einer vertieften Prüfung unterzogen. Dabei wurden landwirtschaftliche Betriebe, andere Molkereien, Rohmilcherfasser sowie der Lebensmitteleinzelhandel umfassend befragt. Ein Schwerpunkt lag auf der Situation der Bäuerinnen und Bauern, die das Vorhaben laut Behörde zu einem großen Teil begrüßt haben. Für die Lieferantenbetriebe sieht die BWB Vorteile, da das fusionierte Unternehmen beziehungsweise die fusionierte Genossenschaft zu 90 Prozent im Eigentum der Landwirte stehen wird.

SalzburgMilch beschäftigte zuletzt rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Jahresumsatz von 350 Millionen Euro. Pinzgau Milch zählt aktuell etwa 250 Beschäftigte. Mit der nun freigegebenen Fusion entsteht aus den beiden regional verwurzelten Unternehmen ein neuer Akteur mit erhöhter Schlagkraft im Wettbewerb um Rohmilch und Regalplätze im Lebensmitteleinzelhandel, während die Eigentumsbasis bei den bäuerlichen Lieferanten verankert bleibt.