Von der Personalvertretung zum Justizfall: Neue Beweise befeuern Causa Ott

30.04.2026


Ein großflächiges Datenleck im österreichischen Innenministerium beschäftigt erneut Politik und Justiz. Das Ressort hat eine mittlerweile pensionierte Mitarbeiterin angezeigt, die ein elektronisches Gesamtpersonalverzeichnis mit Daten von 36.368 Bediensteten weitergegeben haben soll. Der Datensatz war beim ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein sichergestellt worden. Parallel dazu laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Verfassungsschützer Egisto Ott, der in den Fokus der Behörden gerückt ist.

Auslöser der nun intensivierten Untersuchungen waren Erkenntnisse der im Innenministerium eingesetzten Sonderarbeitsgruppe „AG Fama“. Diese stellte fest, dass die frühere Mitarbeiterin, eine Personalvertreterin, die sensiblen Personaldaten selbst angefordert hatte. Auf einem USB-Stick bei Jenewein fanden Ermittler schließlich das vollständige Personalverzeichnis. Sicherheitskreise befürchten, dass die Datei beim russischen Geheimdienst gelandet sein könnte. Ein Beweis dafür liegt den Behörden jedoch nicht vor; der genaue Weg der Daten bleibt ungeklärt.

Frühere Verfahren gegen die pensionierte Mitarbeiterin und Jenewein waren eingestellt worden. Gegen die Frau war wegen Verrats von Amtsgeheimnissen ermittelt worden, gegen den Ex-Politiker wegen Datenverarbeitung in Gewinn- und Schädigungsabsicht, nachdem er die Datei über einen Messenger-Dienst an einen FPÖ-Mitarbeiter weitergeleitet hatte. Die Staatsanwaltschaft Wien begründete die Einstellung mit Beweisschwierigkeiten; im Fall Jenewein kam Verjährung hinzu. Neue Beweismittel veranlassten die Justiz nun, die Ermittlungen mit einem anderen Schwerpunkt wieder aufzunehmen.

Im Zentrum steht dabei Egisto Ott, ein früherer Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Datensatz über Ott zu Jenewein gelangt sein könnte. Laut Ermittlungsunterlagen soll Ott ein Treffen mit der Ministeriumsmitarbeiterin vereinbart haben, nachdem diese das elektronische Gesamtpersonalverzeichnis erhalten hatte. Das Bundeskriminalamt stufte die Frau in einem Bericht als „relevante Informationsquelle für Egisto Ott“ ein. Ob und in welcher Form tatsächlich Daten über Ott weitergegeben wurden und welche Rolle mögliche ausländische Geheimdienste spielten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026


Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.