Wien verschärft Kontrollen gegen illegalen Vape-Verkauf an Jugendliche

30.04.2026


Die Stadt Wien verschärft ihr Vorgehen gegen den illegalen Verkauf von Vapes, Nikotinbeuteln und anderen Nikotinprodukten an Minderjährige. Nach einer seit Februar laufenden Schwerpunktaktion des Marktamts mit 366 Kontrollen und 170 Anzeigen stellt die Stadt die Strategie nun auf ganzjährige, unangekündigte Überprüfungen um. Damit sollen Verstöße nicht mehr nur punktuell, sondern dauerhaft verfolgt werden.

Auslöser ist ein anhaltender Trend zu bunt gestalteten E‑Zigaretten und Einweggeräten mit hohem Nikotingehalt, die laut Stadt gezielt Kinder und Jugendliche ansprechen – etwa durch auffällige Farben, Figuren, süße Aromen und Lichteffekte. Der Nikotingehalt dieser Produkte kann dem klassischer Zigaretten entsprechen. Beobachtungen vor Schulen und in Parks zeigen demnach, dass bereits sehr junge Teenager solche Geräte konsumieren.

Im Fokus der Kontrollen stehen vor allem Handy-, Call- und Paketshops. Dort werden Vapes nach Angaben der Stadt häufig nicht offen angeboten, sondern auf Nennung eines Codeworts unter dem Ladentisch hervorgeholt. In einem Fall observierten Ermittler in Zivil über drei Wochen hinweg einen Shop, bevor Marktamt, Polizei und Zoll gemeinsam einschritten. Neben Verstößen gegen das Verkaufsverbot von Tabak- und Nikotinprodukten an unter 18‑Jährige wurden auch Übertretungen des Werbeverbots sowie illegale Alkoholverkäufe an Jugendliche dokumentiert.

Um den Druck zu erhöhen, baut Wien parallel die Kooperation mit dem Tabakbüro der AGES aus, um insbesondere Lieferketten und Vertriebswege stärker nachzuverfolgen. Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße nimmt das Marktamt (MA 59) unter der Telefonnummer 01/4000‑8090 entgegen, auch anonym. Bei Verstößen gegen das Tabakgesetz drohen nach Angaben der Stadt Geldstrafen in fünfstelliger Höhe.

ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026


Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.