
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in einer Steueraffäre rund um den Unternehmer Siegfried Wolf Anklage erhoben. Vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien sollen sich neben Wolf auch der ehemalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) sowie eine frühere Leiterin eines Finanzamts in Niederösterreich verantworten. Im Zentrum steht ein Steuernachlass in Höhe von rund 630.000 Euro, den das zuständige Finanzamt dem Investor gewährt hatte.
Wolf, der als ehemaliger Magna-Manager auftritt und im Bezirk Wiener Neustadt wohnhaft ist, soll laut WKStA der damaligen Finanzamtsleiterin 2018 angeboten haben, sie bei ihrer Bewerbung um die Leitung eines anderen Finanzamts zu unterstützen. Im Gegenzug sollte sie seinen Antrag auf Steuernachsicht genehmigen. Dieses Angebot sei bei einem Treffen auf der Autobahnraststation Guntramsdorf unterbreitet worden. Weder dieses Treffen noch der weitere Nachrichtenaustausch oder das angeblich korruptive Angebot seien in den Akten dokumentiert worden, andere mit der Steuersache befasste Beamte seien darüber nicht informiert gewesen.
Die frühere Finanzamtschefin soll das Angebot angenommen haben. Der Anklage zufolge veranlasste sie intern Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters, der zugleich als zuständiger Fachvorstand für die abgabenrechtliche Beurteilung fungierte, und genehmigte den Antrag etwa sechs Wochen nach dem ersten Treffen. Zudem wirft die WKStA ihr vor, im Jahr 2019 ihre Amtsverschwiegenheit verletzt zu haben, indem sie geheime Informationen aus dem Verfahren zum möglichen Widerruf der gewährten Steuernachsicht an Wolf weitergegeben habe.
Besonders politisch brisant ist die Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister Schelling. Nach Ende seiner Amtszeit soll er laut WKStA den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, ersucht haben, sich „parteilich“ dafür einzusetzen, dass Wolf seine Steuerschuld erlassen werde. Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch zur Last gelegt, die frühere Finanzamtsleiterin unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt, gegen Schelling richtet sich der Vorwurf der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Eine inhaltliche Stellungnahme der Angeklagten zu den nun erhobenen Vorwürfen ist in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat den Weg für eine engere Zusammenarbeit zweier zentraler Molkereibetriebe im Bundesland Salzburg freigemacht. Die SalzburgMilch GmbH und die Pinzgau Milch Produktions GmbH dürfen ihre seit Langem diskutierte „Salzburger Milchlösung“ umsetzen – und das ohne jegliche Auflagen. Die Wettbewerbshüter sehen trotz der regionalen Bedeutung beider Unternehmen keine Wettbewerbsverzerrung.
Erster Schritt der Transaktion ist ein Anteilserwerb: SalzburgMilch übernimmt 40 % der Anteile an der Pinzgau Milch Produktions GmbH von der HMP Immobilien Holding GmbH. HMP hält damit weiterhin 40 %, während 20 % unverändert bei der bei der Pinzgau Milch registrierten Milchliefer- und Besitzgenossenschaft verbleiben. Die Eigentümerstruktur wird damit neu austariert, ohne dass die genossenschaftliche Verankerung vollständig aufgegeben wird.
Im Zuge der Neuordnung wird die operative Führung der Pinzgau Milch an die Geschäftsführung der SalzburgMilch übertragen. Damit soll eine enge Abstimmung und effiziente Steuerung beider Unternehmen in der Integrationsphase sichergestellt werden. SalzburgMilch-Geschäftsführer Andreas Gasteiger begrüßte die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden ausdrücklich und kündigte an, die Maßnahmen zur Zusammenführung nun zügig umzusetzen, um die identifizierten Potenziale zu heben.
Die angestrebte „Salzburger Milchlösung“ zielt auf eine vertiefte Zusammenarbeit der beiden Molkereien und ihrer bäuerlichen Eigentümer ab. Die Wettbewerbsbehörden hatten zuvor sowohl die operativen Geschäfte als auch die genossenschaftlichen Strukturen intensiv geprüft. Mit der nun erteilten Genehmigung ohne Auflagen können SalzburgMilch und Pinzgau Milch ihre Pläne weiter vorantreiben und die nächsten Schritte bis hin zur geplanten Verschmelzung der Eigentümer-Genossenschaften vorbereiten.