
Die österreichische Volksanwaltschaft ist im vergangenen Jahr mit einer anhaltend hohen Zahl an Bürgerbeschwerden konfrontiert gewesen. Insgesamt gingen 2025 nach Angaben des derzeitigen Vorsitzenden, Volksanwalt Christoph Luisser (FPÖ), 23.122 Eingaben ein – im Schnitt beinahe 100 pro Tag. 17.037 Beschwerden betrafen unmittelbar die Verwaltungsbehörden. In knapp 5.000 Fällen konnte eine Lösung erzielt werden, ohne dass sich die jeweils zuständige Behörde formell mit der Angelegenheit befassen musste.
Insgesamt schloss die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 12.553 Prüfverfahren ab. In knapp 2.000 Fällen – rund 16 Prozent – stellte sie einen Missstand in der Verwaltung fest. Besonders im Fokus standen dabei die Justiz sowie der Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Zahl der Prüfverfahren im Justizbereich stieg laut Luisser gegenüber dem Vorjahr „deutlich“ um 27 Prozent auf 1.729 an. Im zweitgrößten Segment, das die sozial- und gesundheitspolitisch besonders sensiblen Bereiche umfasst, wurden 1.655 Verfahren geführt. Luisser verwies darauf, dass viele Probleme auf anhaltende finanzielle und personelle Engpässe zurückzuführen seien, die sich nicht verbessert, sondern weiter verschärft hätten.
Eine zentrale Rolle spielte auch der präventive Schutz der Menschenrechte. Sieben Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft führten österreichweit Kontrollen in Einrichtungen durch, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind – darunter Justizanstalten, psychiatrische Einrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime. Im Jahr 2025 wurden 413 solcher, in der Regel unangekündigten, Kontrollen vorgenommen. In rund zwei Dritteln der überprüften Einrichtungen kam es zu Beanstandungen der menschenrechtlichen Situation, was auf einen anhaltenden Verbesserungsbedarf in diesen sensiblen Bereichen schließen lässt.
Im Geschäftsbereich Bildung berichtete Luisser zudem von einem Fall an der Pädagogischen Hochschule Burgenland, der die Debatte um sprachliche Vorgaben in wissenschaftlichen Arbeiten berührt. Eine Studentin war nach Angaben der Volksanwaltschaft in ihrer Abschlussarbeit schlechter beurteilt worden, weil sie nicht gegendert hatte. Die Hochschule vertrat die Ansicht, dass das Nicht-Gendern in Arbeiten sogar ein ausschlaggebendes Kriterium sein könne. Die Volksanwaltschaft wandte sich in dieser Causa an das Bildungsministerium, verbunden mit der Forderung, dass ein Nicht-Gender-Gebot kein Knock-out-Kriterium für die Bewertung einer Abschlussarbeit darstellen dürfe.

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.