Legionellen-Ausbruch in Vorarlberg: Drei Verantwortliche vor Gericht

30.04.2026


Nach einem der bislang größten Legionellen-Ausbrüche in Österreich mit 43 Erkrankten im Raum Bregenz im Winter 2024/25 kommt es nun zu einem gerichtlichen Nachspiel. Drei Mitarbeitende zweier Unternehmen müssen sich vor Gericht verantworten, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Karin Dragosits, der APA mitteilte. Betroffen sind Beschäftigte jenes Betriebs, dessen Kühlturm als Auslöser des Krankheitsgeschehens gilt, sowie des Unternehmens, das mit der Wartung dieser Anlage beauftragt war.

Die Staatsanwaltschaft hat Strafantrag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung eingebracht. Zusätzlich wurde die Verhängung einer Verbandsgeldbuße beantragt, die sich nach den Angaben der Behörde gegen den Ursprungsbetrieb im Vorarlberger Unterland richten dürfte. Ermittlungen gegen weitere Personen wurden eingestellt. Für den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung sieht das Strafgesetzbuch grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Wird – wie in der Anklage behauptet – eine „schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen“ verursacht, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre Haft.

Die Serie von Legionellen-Erkrankungen hatte die Behörden Ende 2024 und Anfang 2025 über Wochen beschäftigt. Aufgrund der auffälligen Häufung von Fällen wurden mehr als 300 Tests durchgeführt, Wetterdaten ausgewertet und die Aufenthaltsorte der Erkrankten systematisch erhoben. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) berichtete, dass zahlreiche Betroffene schwere Lungenentzündungen entwickelten. Insgesamt mussten 42 Personen im Krankenhaus behandelt werden, zehn von ihnen auf einer Intensivstation.

Da Legionellen über Tröpfcheninfektion übertragen werden, konzentrierten sich die Ermittlungen auf Anlagen, in denen Aerosole entstehen können. Im Fokus standen Schwimmbäder, Autowaschanlagen, Kühltürme und medizinische Ordinationen. Im Verlauf der Untersuchungen kristallisierte sich ein Kühlturm in einem Betrieb im Vorarlberger Unterland als wahrscheinliche Quelle des Ausbruchs heraus. Die strafrechtliche Aufarbeitung soll nun klären, ob Wartungspflichten oder Sicherheitsvorgaben verletzt wurden und ob dadurch die Erkrankungen einer größeren Zahl von Menschen in Kauf genommen wurden.

Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026


Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.